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Antragsformulare betreffend die Arbeitszeit

Vor der Ableistung von Überstunden oder Sonntagsarbeit reichen Sie das Formular auf folgender Faxnummer ein:

(+352) 291194-9005

Um eine bessere Verwaltung der Dokumente (welche auf dieser Faxnummer automatisch in ein elektronisches Format umgewandelt werden) zu ermöglichen, bitten wir Sie, uns Ihre Mitteilungen nur noch per Fax zuzuschicken. Das Original ist nur nach ausdrücklicher Nachfrage seitens der ITM vorzulegen. Weder die Einsendung per Post, noch durch Einschreiben sind mehr nötig.

Bitte nutzen Sie diese Faxnummer für alle Ihre Schreiben betreffend die Arbeitszeit (Überstunden, Meldung von Sonntagsarbeit, Arbeitsorganisationspläne (P.O.T.), Überstundentabellen, ….)

Wir bitten Sie dieses angepasste Formular für Ihre zukünftigen Mitteilungen zu nutzen, da diese an die neue Gesetzgebung angepasst sind, und, falls sie komplett ausgefüllt sind, alle nötigen Informationen beinhalten um die Meldungen/Anträge genauestens zu bearbeiten.

Letzte Überarbeitung der Formuale: April 2009 !

Um die Entwicklung der abgeleisteten Überstunden verfolgen zu können, bittet das Arbeitsministerium darum folgende Tabelle auszufüllen und an das Arbeitsministerium zu schicken.(Modell (nur in französischer Sprache): relevé des heures supplémentaires prestées - PDF 7,77 Ko).

Abänderungen durch das Einheitsstatut

Ab dem 1. Januar 2009 erfolgt die Vergütung vun Überstunden im Prinzip in der Grössenordnung dass eine geleisteten Überstunde zu 1 1/2 Stunde Freizeit entschädigt wird.

Sollte aus Gründen, die der Organisation des Unternehmens inhärent sind, oder wegen aus irgendeinem Grund des Lohnempfängers des Unternehmens die Wiedergewinnung durch Freizeit nicht erfolgen kann, erhält der Lohnempfänger sein normales Stundengehalt mit einem Zusatz von 40 % pro geleistete Überstunde.

Die Bestimmungen bezüglich eines Antrags/Anmeldung für die Ableistung von Arbeit an gesetzlichen Feiertagen sind aufgehoben worden. D.H. dass dieses Formular nicht mehr einzuschicken ist.

 

 

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