Entsendungsmitteilung (ESM)
Es handelt sich hier um ein von der Gewerbeaufsicht vorgeschlagenes Modell.
Die erste Entsendungsmitteilung muss, der Rechtssicherheit halber, per Einschreiben mit Rückschein über den Postweg erfolgen, gemäss den Bestimmungen des Artikels L. 142-3. des Arbeitsgesetzbuches.
Weitere Entsendungsmitteilungen können dann folgendermaßen geschickt werden:
- per E-Mail an die Helpline " entsendung@itm.etat.lu ",
- oder per Fax: +352 29 11 94 6288
Letzte Überarbeitung des Formulares: 8. Mai 2007 !! Nutzen Sie bitte das überarbeitete Formular!

