ddt.18.d Die Frührente
- Was ist unter dem Begriff „Solidaritätsfrührente“ ("préretraite-solidarité")zu verstehen?
- In welchen Fällen kann der Arbeitnehmer eine Solidaritätsfrührente in Anspruch nehmen?
- Wer hat Anspruch auf Solidaritätsfrührente?
- In welcher Frist muss der Frührentensantrag eingereicht werden?
- Was geschieht mit dem Arbeitsvertrag im Fall einer Solidaritätsfrührente?
- Was ist unter dem Begriff „Umstrukturierungsfrührente“ ("préretraite-ajustement") zu verstehen?
- Wer hat Anspruch auf eine Umstrukturierungsfrührente ("préretraite-ajustement")?
- Unter welchen Bedingungen kann eine Person von einer Frührente für Schicht- und Nachtarbeiter profitieren?
- Was ist unter dem Begriff „Teilzeitfrührente“ ("préretraite progressive") zu verstehen?
- Wer hat Anspruch auf Teilzeitfrührente?
- Wie hoch ist die Frührenteentschädigung?
- Was gilt, wenn während der Frührente ein Angestelltenverhältnis eingegangen wird?
- In welchen andren Fällen verliert der Frührentenbezieher seine Rentenbezugsrechte?
- Was gilt im Fall der Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers nach dem Wechsel des Arbeitnehmers in die Frührente?
- Wie sieht es mit der Frührente bei einer Insolvenz des Arbeitgebers aus?
- Wie sieht es mit der Frührente bei einer Veränderung der Situation des Arbeitgebers aus?
ddt.18.d.1.
Was ist unter dem Begriff „Solidaritätsfrührente“ ("préretraite-solidarité")zu verstehen?
Definitionen
Die Solidaritätsfrührente ist eine soziale Maßnahme zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit.
Arbeitnehmer, die die Solidaritätsfrührente nutzen möchten, können unter bestimmten Bedingungen von ihrem Arbeitgeber verlangen, der Auflösung des Arbeitsvertrags zuzustimmen, um die Frührenteentschädigung beziehen zu können.
Der Wechsel des Arbeitnehmers in die Frührente ermöglicht die Anstellung von Arbeitslosen, Auszubildenden oder Mitarbeitern, die vom Verlust der Arbeitsstelle bedroht sind.
Ausführlichere Informationen über die Solidaritätsfrührente erhalten Sie beim:
Ministère du Travail, de l'Emploi et de l'Economie sociale et solidaire
Service en charge de la préretraite
Tel.: (+352) 247-86115 (nur vormittags)
Fax: (+352) 247-86325
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
- Link
ddt.18.d.2.
In welchen Fällen kann der Arbeitnehmer eine Solidaritätsfrührente in Anspruch nehmen?
Der Anspruch auf Solidaritätsfrührente ergibt sich nicht automatisch aus dem Gesetz, sondern setzt vorher entweder eine ausdrückliche Vereinbarung im Tarifvertrag oder eine Vereinbarung zwischen einem bestimmten Unternehmen und dem Arbeitsminister voraus, wenn dieses Unternehmen nicht von einem Tarifvertrag erfasst ist.
Eine reine Einigung der Vertragsparteien ist daher nicht ausreichend, um die Anwendung der Solidaritätsfrührente auszulösen.
Für die Ausübung des Rechts auf Frührente ist darüber hinaus erforderlich, dass eine Sondervereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer über die einvernehmliche Auflösung der Arbeitsbeziehung abgeschlossen wird, in der die formelle Verpflichtung des Arbeitgebers festgelegt wird, dem Arbeitnehmer die Frührenteentschädigung auszuzahlen.
Die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Auszahlung der Frührenteentschädigung und des Arbeitgeberanteils für Sozialabgaben werden vom Fonds pour l'Emploi nur unter der Bedingung an ihn erstattet, dass er die Wiederaufstockung seines Mitarbeiterstands durch die tatsächliche, im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags oder eines Ausbildungsvertrags erfolgte Anstellung von einem oder mehreren Arbeitssuchenden nachweist, die ihm von den Vermittlungsstellen der Arbeitsmarktverwaltung zugewiesen wurden, um die von dem in die Frührente wechselnden Mitarbeiter freigemachte Stelle zu besetzen, oder gegebenfalls eine andere Stelle, die aufgrund der durch die freigewordene Stelle veränderten Organisation verfügbar geworden ist.
Gegebenenfalls obliegt es dem Arbeitgeber, den Nachweis für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Neueinstellung und der Frührente zu erbringen.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
ddt.18.d.3.
Wer hat Anspruch auf Solidaritätsfrührente?
Um die Solidaritätsfrührente in Anspruch nehmen zu können, müssen die Arbeitnehmer folgende kumulative Bedingungen erfüllen:
- mindestens das 57. Lebensjahr vollendet haben;
- der Eintritt in die Frührente kann frühestens 3 Jahre vor dem Monat erfolgen, in dem der Arbeitnehmer die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente oder auf eine Frührente (pension de viellesse anticipée) erfüllt.
Es ist daher möglich, dass ein Arbeitnehmer mit 59 Lebensjahren für die Solidaritätsfrührente nicht zugelassen wird, weil seine Versicherungszeiten bei der Sozialversicherung nicht ausreichen.
Zu diesen Bedingungen kommt noch als weitere hinzu, dass der Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt sein muss, bei dem die Solidaritätsfrührente zulässig ist.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
ddt.18.d.4.
In welcher Frist muss der Frührentenantrag eingereicht werden?
Der Arbeitnehmer, der die Solidaritätsfrührente in Anspruch nehmen will, muss beim Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem geplanten Eintrittsdatum in die Frührente schriftlich einen Antrag einreichen.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
ddt.18.d.5.
Was geschieht mit dem Arbeitsvertrag im Fall einer Solidaritätsfrührente?
Durch Abschluss einer Sondervereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen die Parteien einen Termin für die einvernehmliche Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses fest und halten die formelle Verpflichtung des Arbeitgebers fest, dem Arbeitnehmer die Frührenteentschädigung auszuzahlen.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
ddt.18.d.6.
Was ist unter dem Begriff „Umstrukturierungsfrührente“ ("préretraite-ajustement") zu verstehen?
Die Umstrukturierungsfrührente ist eine soziale Maßnahme zur Vermeidung von Kündigungen und zur Vorbeugung gegen die Arbeitslosigkeit.
Der Arbeitgeber kann die Zulassung seiner Mitarbeiter zur Umstrukturierungsfrührente durch Vereinbarung mit dem Arbeitsminister beantragen, wenn die Schließung des Unternehmens ansteht, oder zur Vermeidung von Kündigungen aufgrund einer Restrukturierung des Unternehmens oder der Umwandlung von Arbeitsplätzen infolge von technologischen Veränderungen.
Dies gilt auch für Insolvenzverwalter bei zahlungsunfähigen Unternehmen, Zwangsverwalter von Unternehmen unter Zwangsverwaltung und Liquidatoren von Unternehmen in Zwangsliquidation.
Der Arbeitgeber, der ein Verfahren zur langfristigen Restrukturierung durchführt, kann durch die Vereinbarung mit dem Arbeitsminister dazu ermächtigt werden, die Altersstruktur seiner Mitarbeiter durch neue Anstellungen zu verändern, die ganz oder teilweise die Abgänge in die Frührente ausgleichen sollen.
Ausführlichere Informationen über die Umstrukturierungsfrührente erhalten Sie beim:
Ministère du Travail, de l'Emploi et de l'Economie sociale et solidaire
Service en charge de la préretraite
Tel.: (+352) 247-86115 (nur vormittags)
Fax: (+352) 247-86325
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
- Link
ddt.18.d.7.
Wer hat Anspruch auf eine Umstrukturierungsfrührente ("préretraite-ajustement")?
Um die Umstrukturierungsfrührente in Anspruch nehmen zu können, müssen die Arbeitnehmer folgende kumulative Bedingungen erfüllen:
- mindestens das 57. Lebensjahr vollendet haben;
- der Eintritt in die Frührente kann frühestens 3 Jahre vor dem Monat erfolgen, in dem der Arbeitnehmer die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente oder auf eine Frührente (pension de viellesse anticipée) erfüllt.
Zu diesen Bedingungen kommt als weitere hinzu, dass der Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt sein muss, bei dem die Umstrukturierungsfrührente zulässig ist.
Von der Umstrukturierungsfrührente können auch die Arbeitnehmer profitieren, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, das für die Umstrukturierungsfrührente zugelassen ist, und die von einer Massenentlassung, einer Kündigung aus Gründen, die nichts mit der Person der Mitarbeiter zu tun haben, oder von einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei Insolvenz des Arbeitgebers betroffen sind, und für die die Erfüllug der Bedingungen für die Zulassung zur Frührente laut den beiden obenstehenden Punkten während der Zeiten des Anspruchs auf vollständiges Arbeitslosengeld eintritt.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
ddt.18.d.8.
Unter welchen Bedingungen kann eine Person von einer Frührente für Schicht- und Nachtarbeiter profitieren?
Ein Mitarbeiter, der das 57. Lebensjahr vollendet und 20 Jahre Schichtarbeit im Rahmen einer Arbeitsorganisation mit aufeinanderfolgenden Arbeitsteams abgeleistet hat, hat Anspruch auf die Frührente und auf Zahlung einer Frührenteentschädigung durch den Arbeitgeber frühestens drei Jahre vor dem 1. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem er die Bedingungen für eine Altersrente oder eine Frührente erfüllt.
Dies gilt auch für einen Mitarbeiter, der 20 Jahre Arbeit in einer Festanstellung auf einer Nachtarbeitsstelle nachweisen kann.
Ausführlichere Informationen über die Frührente für Schicht- und Nachtarbeiter erhalten Sie beim:
Ministère du Travail, de l'Emploi et de l'Economie sociale et solidaire
Service en charge de la préretraite
Tel.: (+352) 247-86115 (nur vormittags)
Fax: (+352) 247-86325
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
- Link
ddt.18.d.9.
Was ist unter dem Begriff „Teilzeitfrührente“ ("préretraite progressive") zu verstehen?
Die Teilzeitfrührente ist eine soziale Maßnahme, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, die Arbeitszeit des Arbeitnehmers, der zur Teilzeitfrührente zugelassen wird, fortlaufend zu reduzieren.
Der Anspruch auf Teilzeitfrührente ergibt sich nicht automatisch aus dem Gesetz, sondern setzt vorher entweder eine ausdrückliche Vereinbarung im Tarifvertrag oder eine Vereinbarung zwischen einem bestimmten Unternehmen und dem Arbeitsminister voraus, wenn dieses Unternehmen nicht von einem Tarifvertrag erfasst ist.
Die Ausübung des Rechts auf Frührente ist auch dadurch bedingt, dass eine schriftliche Zusatzvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gemäß den Bestimmungen über die Beschäftigung von Teilzeitarbeitern errichtet wurde, die das betreffende Arbeitsverhältnis regeln.
Die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Auszahlung der Frührenteentschädigung und des Arbeitgeberanteils für Sozialabgaben werden vom Fonds pour l'Emploi nur unter der Bedingung an ihn erstattet, dass er die tatsächliche, im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags oder eines Ausbildungsvertrags erfolgte Anstellung von einem oder mehreren das Arbeitslosengeld beziehenden Arbeitslosen oder seit mindestens seit sechs Monaten als arbeitssuchend eingetragenen Personen nachweist, die ihm von den Vermittlungsstellen der Arbeitsmarktverwaltung zugewiesen wurden, um wenigstens die anteilige Arbeitsstelle, die aufgrund der Reduzierung der Arbeitszeit des von der Teilzeitfrührente profitierenden Mitarbeiters frei wird, oder gegebenfalls eine andere Stelle zu besetzen, die aufgrund der durch die freigewordene Stelle veränderten Organisation verfügbar wird.
Gegebenenfalls obliegt es dem Arbeitgeber, den Nachweis für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Neueinstellung und der Teilzeitfrührente zu erbringen.
Ausführlichere Informationen über die Teilzeitfrührente erhalten Sie beim:
Ministère du Travail, de l'Emploi et de l'Economie sociale et solidaire
Service en charge de la préretraite
Tel.: (+352) 247-86115 (nur vormittags)
Fax: (+352) 247-86325
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
- Link
ddt.18.d.10.
Wer hat Anspruch auf Teilzeitfrührente?
Um die Teilzeitfrührente in Anspruch nehmen zu können, müssen die Arbeitnehmer folgende kumulative Bedingungen erfüllen:
- mindestens das 57. Lebensjahr vollendet haben;
- der Eintritt in die Frührente kann frühestens 3 Jahre vor dem Monat erfolgen, in dem der Arbeitnehmer die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente oder auf eine Frührente erfüllt.
Zu diesen Bedingungen kommt noch als weitere hinzu, dass der Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt sein muss, bei dem die Teilzeitfrührente zulässig ist, und dass der Arbeitnehmer einen Teilzeitarbeitsvertrag akzeptiert.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
ddt.18.d.11.
Wie hoch ist die Frührenteentschädigung?
Die monatliche Frührenteentschädigung, die vom Arbeitgeber an den für die Frührente berechtigten Arbeitnehmer ausbezahlt wird, beträgt:
- 85 % des vom Mitarbeiter während der drei Monate unmittelbar vor dem Entgeltzeitraum tatsächlich erhaltenen Bruttomonatsgehalts für eine erste Laufzeit von 12 Monaten;
- 80 % dieses Gehalts für eine zweite Laufzeit von 12 Monaten;
- 75 % dieses Gehalts für die restliche Periode bis zu dem Tag, an dem die Entgeltberechtigung endet.
Das Entgelt kann nicht höher sein als die monatliche Höchstrentenbeitragsgrundlage, also das Fünffache des sozialen Mindestlohns.
Ausführlichere Informationen über die Frührenteentschädigung erhalten Sie beim:
Ministère du Travail, de l'Emploi et de l'Economie sociale et solidaire
Service en charge de la préretraite
247-86115 (Tel.: nur vormittags) / 247-86325 (Fax).
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
- Link
ddt.18.d.12.
Was gilt, wenn während der Frührente ein Angestelltenverhältnis eingegangen wird?
Der Frührentenbezieher verliert sein Recht auf die Frührenteentschädigung ab dem Tag, an dem der Berechtigte eine Aktivität ausübt oder aufnimmt, die ihm ein Einkommen verschafft, das in einem Kalenderjahr pro Monat die Hälfte des sozialen Mindestlohns übersteigt, der für den betroffenen Mitarbeiter gilt.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
ddt.18.d.13.
In welchen andren Fällen verliert der Frührentenbezieher seine Rentenbezugsrechte?
Der Anspruch auf Frührenteentschädigung endet von Rechts wegen:
- ab dem Tag, an dem die Bedingungen für den Bezug einer Altersrente erfüllt sind;
- ab dem Tag, an dem der Frührentenbezieher die Bedingungen für eine Frührente ab 60 Jahren erfüllt;
- in allen Fällen ab dem Tag, an dem der Frührentenbezieher auf seinen Antrag hin Anspruch auf eine Frührente oder eine Invalidenrente hat;
- ab dem Tag des Ablebens des Frührentenbeziehers.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
ddt.18.d.14.
Was gilt im Fall der Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers nach dem Wechsel des Arbeitnehmers in die Frührente?
Bei Geschäftsaufgabe des Unternehmens nach dem Wechsel des Arbeitnehmers in die Frührente tritt der Fonds pour l'Emploi auf Antrag des Arbeitnehmers als Ersatz-Arbeitgeber gegenüber dem zur Frührente zugelassenen Arbeitnehmer ein.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
ddt.18.d.15.
Wie sieht es mit der Frührente bei einer Insolvenz des Arbeitgebers aus?
Bei einer Insolvenz erfolgt die Zahlung der Frührenteentschädigung von Rechts wegen durch den Fonds pour l'Emploi.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
ddt.18.d.16.
Wie sieht es mit der Frührente bei einer Veränderung der Situation des Arbeitgebers aus?
Im Fall einer Veränderung der Situation des Arbeitgebers, namentlich im Fall von Rechtsnachfolge, Verkauf, Fusion, Kapitalumwandlung oder Einbringung in eine Gesellschaft, bleiben alle Verpflichtungen des Arbeitgebers betreffend die Frührente zwischen dem neuen Arbeitgeber und dem Personal des übertragenen Unternehmens so erhalten, wie sie am Tage der Veränderung bestanden haben.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
