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ddt.18.g  Die Kumulierung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Invalidenrente

ddt.18.g.1.  

Wer hat Anspruch auf eine Invalidenrente?

Anspruch auf eine Invalidenrente hat ein Versicherter vor Erreichen des 65. Lebensjahrs, bei dem aufgrund einer lang dauernden Krankheit, einer Behinderung oder eines vorzeitigen Verschleisses eine Verminderung seiner Arbeitsfähigkeit eingetreten ist, sodass er an der Ausübung seines letzten Berufs oder eines anderen, seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechenden Berufs gehindert ist.

Der Versicherte muss im Verlauf der letzten drei Jahre vor der Invalidität oder dem Ablauf des Krankengelds mindestens 12 Monate Beiträge entrichtet haben. Diese Bedingung entfällt, wenn die Invalidität auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.

Ausführlichere Informationen über die Invalidenrente erhalten Sie bei der:

Caisse Nationale d’Assurance Pension (CNAP)

1a, boulevard du Prince Henri

Tel.: (+352) 224141-1

Fax: (+352) 224141-6443

E-Mail: cnap@secu.lu

Postanschrift:

L-2096 Luxemburg

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ddt.18.g.2.  

Was geschieht mit dem Arbeitsvertrag bei Bezug einer Invalidenrente?

Der Arbeitsvertrag endet von Rechts wegen an dem Tag automatisch, an dem dem Arbeitnehmer eine Invalidenrente zuerkannt wird.

Wenn der Arbeitnehmer eine berufliche Aktivität in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, die die Invalidenrente regeln, weiter ausübt oder wiederaufnimmt, kann ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.

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ddt.18.g.3.  

Was geschieht im Fall der Kumulierung einer Invalidenrente mit einem Angestelltenverhältnis?

Wenn eine Invalidenrente mit Gehältern oder Löhnen zusammenfällt, die innerhalb oder außerhalb von Luxemburg bezahlt werden, wird die Rente reduziert, wenn der Betrag aller dieser kumulierten Einkommen einen Grenzwert übersteigt, der dem Durchschnitt der fünf höchsten Jahresgehälter der Versicherungslaufzeit entspricht.

Es ist anzumerken, dass der Versicherte keine selbstständige Tätigkeit ausüben darf, deren Erträge mehr als einem Drittel des sozialen Mindestlohns entsprechen.

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Letzte Aktualisierung : 15. Januar 2014 10:50:56 MEZ