ddt.18.i Die unvergütete Arbeit (Freiwilligenarbeit)
- Kann man einen Arbeitnehmer ohne Entgelt arbeiten lassen?
- Haben Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder Freiwillige des Zivilschutzes Anrecht auf eine Arbeitsfreistellung zur Teilnahme an Einsätzen der Einheit, der sie angehören?
- Kann der Arbeitgeber die Rückerstattung der ihm durch die Abwesenheit seines Personals infolge eines Einsatzes als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr oder des Zivilschutzes entstandenen Verluste verlangen?
- Was versteht man unter Jugendfreiwilligendienst?
ddt.18.i.1.
Kann man einen Arbeitnehmer ohne Entgelt arbeiten lassen?
Im Arbeitsrecht stellt der Lohn die Gegenleistung dar, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die von ihm erbrachte Arbeitsleistung schuldet.
Daher kann die entgeltfreie Arbeit nicht einem Arbeitsverhältnis gleichgehalten werden, und die Bestimmungen des Arbeitsrechts sind nicht anwendbar.
Zu beachten ist, dass Artikel 1105 des Code Civil den Wohltätigkeitsvertrag als einen Vertrag definiert, durch den eine der Parteien der anderen einen völlig entgeltfreien Vorteil zukommen lässt.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
- Link
ddt.18.i.2.
Haben Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder Freiwillige des Zivilschutzes Anrecht auf eine Arbeitsfreistellung zur Teilnahme an Einsätzen der Einheit, der sie angehören?
Ja. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder des Zivilschutzes sind, in Notsituationen freizustellen, in denen ein Einsatz der Einheit erforderlich ist, der sie angehören.
Diese Bestimmung ist nicht auf dauernde Dienste anwendbar, die von den Hilfsdienstorganisationen organisiert werden.
Wenn der Arbeitgeber der Ansicht ist, dass eine Arbeitsfreistellung missbräuchlich ist, kann er ein Schiedsverfahren vor dem Innenminister anhängig machen.
Weitere Informationen
ddt.18.i.3.
Kann der Arbeitgeber die Rückerstattung der ihm durch die Abwesenheit seines Personals infolge eines Einsatzes als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr oder des Zivilschutzes entstandenen Verluste verlangen?
Ja. Der Arbeitgeber kann die Rückerstattung der durch die Abwesenheit seiner Beschäftigten aufgrund eines Einsatzes als Freiwillige Feuerwehrleute oder Freiwillige des Zivilschutzes entstandenen Verluste verlangen.
Die Rückerstattung der während des Sonderurlaubs bezahlten Löhne erfolgt aufgrund einer Erklärung, die dem Direktor der Verwaltung der Hilfsdienste für die Abteilung Zivilschutz, der Inspektoren der Brandschutz- und Rettungsabteilung sowie der Ausbilder und der betreffenden Gemeinde für die Freiwilligen Feuerwehrleute vorzulegen ist. Diese Erklärung muss bis spätestens zum 15. Februar des auf das Jahr, für das Ersatz begehrt wird, folgenden Jahres vorgelegt werden.
Die Erklärung erfolgt auf einem Formular, dass jeder Freiwillige von der Verwaltung der Hilfsdienste oder dem Kollegium der Bürgermeister und Schöffen der betroffenen Gemeinde erhält, und das er seinem Arbeitgeber vorlegt, der es ausfüllt und den Erstattungsantrag unterzeichnet. Die Richtigkeit der Angaben auf dem Formular wird durch die Unterschrift des betreffenden Freiwilligen bestätigt.
Weitere Informationen
ddt.18.i.4.
Was versteht man unter Jugendfreiwilligendienst?
Ziel des Jugendfreiwilligendienstes ist es, Solidarität zwischen jungen Menschen zu entwickeln und es ihnen zu erlauben, sich an einem gemeinnützigen Projekt zu beteiligen.
Der Jugendfreiwilligendienst wird als Vollzeitbeschäftigung ohne Gewinnabsicht, ohne Entlohnung und im Dienst der Gemeinschaft angesehen, der seitens des Freiwilligen Ausdruck einer freien und persönlichen Entscheidung ist.
Der Freiwilligendienst darf Angestelltenverhältnisse nicht benachteiligen und nicht an ihre Stelle treten. Es besteht kein Unterordnungsverhältnis zwischen dem Freiwilligen und der betreffenden Organisation.
Daher sind die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs nicht auf den Jugendfreiwilligendienst anwendbar.
