ddt.4.c Die Lohnabrechnung
ddt.4.c.1.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer am Ende jedes Monats eine genaue und detaillierte Lohnabrechnung vorzulegen?
Ja.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer am Ende jedes Monats zusammen mit der letzten Lohnzahlung eine genaue und detaillierte Lohnabrechnung vorzulegen.
Die Abrechnung muss Folgendes enthalten:
- die Methode zur Berechnung des Lohns oder der Leistungen;
- den Arbeitszeitraum und die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden, die der gezahlten Vergütung entsprechen;
- den Vergütungssatz der geleisteten Stunden;
- sowie alle anderen Geld- oder Sachleistungen.
Bei Kündigung des Arbeitsvertrags muss die Abrechnung vorgelegt und der noch ausstehende Lohn oder die ausstehenden Leistungen müssen spätestens binnen 5 Tagen nach Ablauf des Arbeitsvertrags gezahlt werden.
Zu beachten
Die Vorlage einer monatlichen Abrechnung wird nicht für Hofangestellte und Hausangestellte, die nicht in Vollzeit beschäftigt sind, verlangt.
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- Rechtsgrundlage
Letzte Aktualisierung :
13. Januar 2014 09:46:18 MEZ
