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ddt.11.l  Die Auswirkungen der während des Kündigungsschutzes erfolgenden Kündigung

ddt.11.l.1.  

Welche Rechtswirkungen treten bei einer während des Kündigungsschutzes erfolgten Kündigung bei unentschuldigtem Fehlen des Arbeitnehmers ein?

Hier sind die verschiedenen Fälle einer gerechtfertigten Abwesenheit des Arbeitnehmers zu unterscheiden, da die Wirkungen der Kündigung sich je nach diesen Fällen unterscheiden:

a) jede Kündigung, die während einer Phase der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit erfolgt > missbräuchlich

Unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer seine gesetzlichen Informationspflichten gegenüber seinem Arbeitgeber erfüllt hat, sind Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist und fristlose Entlassung während des Krankenstands, der ab Beginn desselben und bis zu seinem Ende (und höchstens bis zu 26 Wochen ununterbrochenen Krankenstands) dauert, missbräuchlich.

b) Kündigung UNTER EINHALTUNG DER KÜNDIGUNGSFRIST während eines Urlaubs aus familiären Gründen > missbräuchlich

Unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer seine gesetzlichen Informationspflichten gegenüber seinem Arbeitgeber erfüllt hat, ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist während des Kündigungsschutzes, die vom ersten Tag des Urlaubs aus familiären Gründen und bis zu dessen Ende dauert, missbräuchlich.

Die fristlose Entlassung ist zulässig.

c) Kündigung UNTER EINHALTUNG DER KÜNDIGUNGSFRIST während eines Urlaubs zur Sterbebegleitung > missbräuchlich

Unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer seine gesetzlichen Informationspflichten gegenüber seinem Arbeitgeber erfüllt hat, ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist während des Kündigungsschutzes, die vom ersten Tag des Urlaubs zur Sterbebegleitung und bis zu dessen Ende (höchstens 5 Tage) dauert, missbräuchlich.

Die fristlose Entlassung ist zulässig.

d) jede während einer Schwangerschaft oder des Schwangerschaftsurlaubs erfolgende Kündigung > nichtig

Ab dem Augenblick, an dem die Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber das ärztliche Attest über ihre Schwangerschaft vorgelegt hat, oder wenn sie es binnen 8 Tagen ab der Kündigung vorlegt, sind die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist, die fristlose Entlassung sowie die Vorladung zum Kündigungsgespräch, die während der Kündigungsschutzperiode zwischen Beginn der Schwangerschaft und 12 Wochen nach der Geburt erfolgen, nichtig.

Der geschützten Arbeitnehmerin steht jedoch die Wahl zwischen dem einen ODER dem anderen der folgenden Rechtsmittel offen:

- Nichtigkeitsantrag gegen die Kündigung binnen 15 Tagen; oder

- Klage wegen missbräuchlicher Kündigung.

Zu beachten ist, dass im Fall einer schwerwiegenden Verfehlung der Arbeitgeber berechtigt ist, die sofortige Suspendierung der Schwangeren von der Arbeit auszusprechen und das Verfahren zur gerichtlichen Auflösung des Arbeitsvertrags einzuleiten.

e) jegliche während des Adoptionsurlaubs erfolgende Kündigung > nichtig

Die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist sowie die fristlose Entlassung sind während der Kündigungsschutzfrist, die vom Beginn bis zum Ende des Adoptionsurlaubs dauert, nichtig.

f) Kündigung UNTER EINHALTUNG DER KÜNDIGUNGSFRIST während des Elternurlaubs > nichtig

Die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist während der Kündigungsschutzfrist, die vom letzten Tag der Frist, innerhalb derer der Arbeitnehmer den Antrag auf Elternurlaub stellen muss, bis zum Ende des Elternurlaubs dauert, nichtig.

Die fristlose Entlassung ist zulässig.

ddt.11.l.2.  

Welche Auswirkungen treten bei einer Kündigung während des Kündigungsschutzes aufgrund eines Wiedereinstellungsverfahrens ein?

a) jede Kündigung, die während eines Verfahrens zur Wiedereingliederung erfolgt > missbräuchlich

Eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ebenso wie eine fristlose Entlassung, die während des Kündigungsschutzes, die vom Tag der Anrufung des Comité mixte durch den kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung und bis zum Tag der Entscheidung des Comité mixte oder der im Fall eines Einspruchs ergehenden rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung dauert, missbräuchlich.

b) Kündigung UNTER EINHALTUNG DER KÜNDIGUNGSFRIST betreffend einen Arbeitnehmer, für den eine interne Wiedereingliederung erfolgt > nichtig

Die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder gegebenenfalls die Vorladung des Arbeitnehmers zum Kündigungsgespräch, die während der Kündigungsschutzfrist erfolgen, die ab der Zustellung der Entscheidung für eine interne Wiedereingliederung an den Arbeitgeber und bis zum Ende des 12. Monats nach dieser Zustellung läuft, ist nichtig.

Die fristlose Entlassung ist zulässig.

ddt.11.l.3.  

Welche Rechtswirkungen treten bei einer Kündigung während des Kündigungsschutzes aufgrund eines Amts des Arbeitnehmers ein?

a) Kündigung eines Kandidaten zum Amt des Betriebsratsmitglieds > nichtig

Eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ebenso wie eine fristlose Entlassung, die während des Kündigungsschutzes, die vom Tag der Erklärung der Kandidatur und bis Ablauf einer Dreimonatsfrist (oder bis zum Ende des Wahlverfahrens) dauert, ist nichtig.

Im Fall einer verfrühten Erklärung der Kandidatur ist eine Entlassung zulässig.

b) Kündigung eines Betriebsratsmitglieds oder eines Ersatzbetriebsratsmitglieds > nichtig

Eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ebenso wie eine fristlose Entlassung, die während des Kündigungsschutzes, die vom Amtsbeginn und bis Ablauf einer Sechsmonatsfrist nach Ablauf der Amtsperiode oder Ausscheiden aus dem Betriebsrat dauert, ist nichtig.

c) Kündigung eines Kandidaten zum gemischten Betriebsrat > formale Rechtswidrigkeit

Eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ebenso wie eine fristlose Entlassung, die während des Kündigungsschutzes, die vom Tag der Erklärung der Kandidatur und bis Ablauf einer Dreimonatsfrist dauert, bedarf der Zustimmung durch den gemischten Betriebsrat oder einer gerichtlichen Zustimmung.

d) Kündigung eines Mitglieds des gemischten Betriebsrats > formale Rechtswidrigkeit

Eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ebenso wie eine fristlose Entlassung, die während des Kündigungsschutzes, die vom Amtsbeginn und bis Ablauf einer Sechsmonatsfrist nach Ablauf der Amtsperiode oder Ausscheiden aus dem Betriebsrat dauert, bedarf der Zustimmung durch den gemischten Betriebsrat oder einer gerichtlichen Zustimmung.

Letzte Aktualisierung : 15. Januar 2014 13:06:02 MEZ