ddt.11.j Die Einstellung der Betriebstätigkeit durch den Arbeitgeber
- Ist der Arbeitgeber trotz der Tatsache, dass er seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat, zur Zahlung von Ausgleichsentschädigungen für die Kündigungsfrist verpflichtet?
- Was geschieht mit dem im Krankenstand befindlichen Arbeitnehmer und mit einer schwangeren Frau, wenn der Arbeitgeber seinen Geschäftsbetrieb einstellt?
- Welches Datum wird für die Einstellung des Geschäftsbetriebs herangezogen?
ddt.11.j.1.
Ist der Arbeitgeber trotz der Tatsache, dass er seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat, zur Zahlung von Ausgleichsentschädigungen für die Kündigungsfrist verpflichtet?
Wenn die Kündigungsfrist über den Zeitpunkt der Einstellung der Betriebstätigkeit des Arbeitgebers beziehungsweise der Schließung des Unternehmens hinausgeht, dann sind die Vergütungen, die als Entschädigung für die Kündigungsfrist im Fall einer Kündigung zu zahlen wären, noch vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Gemäß Artikel L. 124-9 Arbeitsgesetzbuch kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Erbringung der Arbeitsleistung während der Kündigungsfrist freistellen.
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ddt.11.j.2.
Was geschieht mit dem im Krankenstand befindlichen Arbeitnehmer und mit einer schwangeren Frau, wenn der Arbeitgeber seinen Geschäftsbetrieb einstellt?
- Bezüglich des im Krankenstand befindlichen Arbeitnehmers ist unter der Voraussetzung, dass die ihm obliegenden Informationspflichten stets erfüllt wurden (das heißt, bei dem 1. Eintreten der Arbeitsunfähigkeit und anlässlich jeder Verlängerung dieser Arbeitsunfähigkeit) ist der Arbeitgeber nicht berechtigt – nicht einmal aus schwerwiegendem Grund – dem Arbeitnehmer während der Dauer von 26 Wochen ab Eintreten der Arbeitsunfähigkeit eine Kündigungsmitteilung zuzustellen.
- Bezüglich der schwangeren Frau war diese Frage Kerngegenstand einer vom Obersten Gerichtshof (Cour Supérieure de Justice, CSJ) entschiedenen Rechtssache.
Wenn ein Arbeitgeber beschließt, seine Tätigkeit einzustellen, ist er verpflichtet, die Arbeitsverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit jedes Arbeitnehmers berechnet.
Nun können schwangere Arbeitnehmerinnen im Prinzip nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden, da für sie ein Kündigungsschutz gilt, und zwar ab dem Tag, an dem sie dem Arbeitgeber ihr Schwangerschaftsattest vorgelegt haben, und bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Geburt.
Ist der Arbeitgeber daher verpflichtet, seinen Betrieb bis zum Ende der Kündigungsverbotsfrist fortzuführen, die bis zum Ende der 12. Woche nach der Geburt läuft?
In der vom CSJ entschiedenen Rechtssache hat der Oberste Gerichtshof der Entscheidung des Arbeitgebers den Vorrang gegenüber dem Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen eingeräumt. In seinen Augen ist es undenkbar, einen Arbeitgeber zur Fortführung seines Betriebs im Interesse einer schwangeren Arbeitnehmerin zu zwingen, will man nicht die jedem Arbeitgeber zugestandene Freiheit, über die Zukunft seines Unternehmens zu entscheiden, beschneiden.
Nur dann, wenn die Entscheidung offensichtlich missbräuchlich ist, stößt die Freiheit des Arbeitgebers an ihre Grenzen.
Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass in dem hier behandelten Fall der Arbeitgeber im Augenblick seiner Entscheidung, den Geschäftsbetrieb einzustellen, nicht über die Schwangerschaft seiner Arbeitnehmerin Bescheid wusste.
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