ddt.11.m Die Arbeitsbescheinigung
- Muss am Ende des Arbeitsvertrags vom Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausgestellt werden?
- Welchen Inhalt muss eine Arbeitsbescheinigung haben?
- Muss eine Arbeitsbescheinigung für einen Arbeitnehmer ausgestellt werden, der mit einem befristeten Arbeitsvertrag angestellt ist?
- Ist der Arbeitgeber verpflichtet, für einen Arbeitnehmer eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, dessen Vertrag während der Probezeit gekündigt wurde?
- Ist der Arbeitgeber berechtigt, dem Arbeitnehmer eine Kopie der Arbeitsbescheinigung zu übergeben?
- Was kann der Arbeitnehmer unternehmen, wenn die Arbeitsbescheinigung für ihn nachteilige Aussagen enthält?
- Ist der Arbeitgeber berechtigt, eine lobende Arbeitsbescheinigung für den Arbeitnehmer auszustellen?
ddt.11.m.1.
Muss am Ende des Arbeitsvertrags vom Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausgestellt werden?
Bei Beendigung eines Arbeitsvertrags (Kündigung, Kündigung durch den Arbeitnehmer, Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrags, usw.) muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Arbeitsbescheinigung ausstellen, wenn dieser das verlangt.
Weigert sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer, der das verlangt hat, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, dann kann der Arbeitnehmer zunächst per Einschreibbrief seinem Arbeitgeber eine Mahnung übersenden, in der dieser aufgefordert wird, ihm binnen einer Frist von 8 Tagen eine Arbeitsbescheinigung zuzustellen.
Sendet ihm der Arbeitgeber trotz der Mahnung keine Arbeitsbescheinigung zu, dann muss der Arbeitnehmer eine einstweilige Verfügung gegen seinen Arbeitgeber beantragen, damit dieser dazu verurteilt wird, ihm die Arbeitsbescheinigung auszustellen, gegebenenfalls unter Androhung einer Geldbuße pro Tag der Verzögerung.
Zu beachten ist, dass dann, wenn der Arbeitnehmer von der Einhaltung der Kündigungsfrist freigestellt ist, das Recht auf Erhalt der Arbeitsbescheinigung am Tag der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht.
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- Rechtsgrundlage
- Parlamentarisches Dokument
ddt.11.m.2.
Welchen Inhalt muss eine Arbeitsbescheinigung haben?
Die Arbeitsbescheinigung dient zum Nachweis des tatsächlichen Bestehens und der Dauer eines Arbeitsverhältnisses und muss nur das Anfangs- und Enddatum des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Beschäftigung oder gegebenenfalls der nacheinander innerhalb des Unternehmens ausgeübten Beschäftigungen und die Zeiträume, während derer diese Beschäftigungen ausgeübt wurden, anführen.
Zu beachten
Die Arbeitsbescheinigung darf keine tendenziösen oder für den Arbeitnehmer nachteiligen Bemerkungen enthalten.
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- Rechtsgrundlage
- Formular
ddt.11.m.3.
Muss eine Arbeitsbescheinigung für einen Arbeitnehmer ausgestellt werden, der mit einem befristeten Arbeitsvertrag angestellt ist?
Im Fall eines befristeten Arbeitsvertrags muss die Arbeitsbescheinigung dem Arbeitnehmer, der ein solches verlangt, wenigstens 8 Tage vor Vertragsablauf ausgestellt werden.
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- Rechtsgrundlage
ddt.11.m.4.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, für einen Arbeitnehmer eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, dessen Vertrag während der Probezeit gekündigt wurde?
Nein. Die Arbeitsbescheinigung muss vom Arbeitgeber nicht ausgestellt werden, wenn der Vertrag während der Probezeit gekündigt wurde.
Die Bestimmung über die Arbeitsbescheinigung betrifft nur endgültige Arbeitsverträge, seien sie nun unbefristet oder befristet.
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- Rechtsgrundlage
ddt.11.m.5.
Ist der Arbeitgeber berechtigt, dem Arbeitnehmer eine Kopie der Arbeitsbescheinigung zu übergeben?
Nein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Arbeitsbescheinigung im Original zu übergeben.
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- Rechtsgrundlage
- Rechtsprechung
ddt.11.m.6.
Was kann der Arbeitnehmer unternehmen, wenn die Arbeitsbescheinigung für ihn nachteilige Aussagen enthält?
Wenn der Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass die Arbeitsbescheinigung für ihn nachteilige Aussagen enthält, kann er den Arbeitgeber auffordern, eine neue Arbeitsbescheinigung auszustellen, in dem er sich auf die im Arbeitsgesetzbuch vorgeschriebenen gesetzlichen Angaben beschränkt.
In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine neue Arbeitsbescheinigung in der vorgeschriebenen Form auszustellen.
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- Rechtsgrundlage
ddt.11.m.7.
Ist der Arbeitgeber berechtigt, eine lobende Arbeitsbescheinigung für den Arbeitnehmer auszustellen?
Ja. Zwar darf in der Arbeitsbescheinigung keine für den Arbeitnehmer nachteilige Angabe enthalten sein, aber nichts hindert den Arbeitgeber daran, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, in dem die Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers hervorgehoben werden.
Anzumerken ist jedoch, dass die Ausstellung einer lobenden Arbeitsbescheinigung nach einer aus Gründen der Person ausgesprochenen Kündigung für den Arbeitgeber das Eingeständnis bedeutet, dass die Kündigung eigentlich auf keinem tatsächlichen und ernsthaften Grund beruht.
Daraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber bei einem Gerichtsverfahren nicht mehr auf die seinem Arbeitnehmer vorgeworfene berufliche Unfähigkeit berufen kann.
In diesem Fall besteht daher die Gefahr, dass die Kündigung als missbräuchlich erklärt wird, und dem Arbeitnehmer könnte Schadenersatz für die missbräuchliche Beendigung seines Arbeitsvertrags zustehen.
