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ddt.10.b  Die sexuelle Belästigung

ddt.10.b.1.  

Was ist unter sexueller Belästigung zu verstehen?

 

Definitionen

Das Arbeitsgesetzbuch definiert sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis wie folgt:.

„jedes Verhalten sexueller Natur oder sonstiges Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, bei dem demjenigen, der sich dieses Verhaltens schuldig macht, bewusst ist oder bewusst sein sollte, dass er die Würde einer Person verletzt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Das Verhalten ist nicht erwünscht, unpassend, missbräuchlich und verletzend für die Person, gegen die dieses Verhalten gerichtet ist.
  • Die Tatsache, dass eine Person ein solches Verhalten seitens des Arbeitgebers, eines Arbeitnehmers, eines Kunden oder eines Lieferanten ablehnt oder akzeptiert, wird explizit oder implizit als Grundlage für eine Entscheidung verwendet, die die Rechte dieser Person im Bereich berufliche Bildung, Beschäftigung, Erhaltung des Arbeitsplatzes, Beförderung, Gehalt oder jede andere Entscheidung im Zusammenhang mit der Beschäftigung berührt.
  • Ein solches Verhalten schafft für die Person, die von diesem Verhalten betroffen ist, ein einschüchterndes, feindliches, entwürdigendes, erniedrigendes oder beleidigendes Umfeld.

Das betreffende Verhalten kann physischer, verbaler oder nonverbaler Art sein.

Die Absichtlichkeit des Verhaltens wird vermutet“.

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ddt.10.b.2.  

Wer genießt Schutz vor sexueller Belästigung?

 

Schutz vor sexueller Belästigung genießen:

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ddt.10.b.3.  

Welche Verpflichtungen hat der Arbeitgeber im Bereich sexuelle Belästigung?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sämtliche präventiven Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Würde des Einzelnen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu schützen. Diese Maßnahmen müssen Informationsmaßnahmen umfassen.

Der Arbeitgeber muss sich jeder sexuellen Belästigung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses enthalten.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, darüber zu wachen, dass jede sexuelle Belästigung, von der er Kenntnis erhält, unverzüglich unterlassen wird.

 

Zu beachten

Der Arbeitgeber muss sich nicht nur jeder sexuellen Belästigung enthalten, sondern auch dafür sorgen, dass jede Art von Belästigung

  • durch Arbeitskollegen;
  • durch Vorgesetzte;
  • durch Außenstehende, die mit dem Arbeitgeber in Verbindung stehen, wie etwa Kunden oder Lieferanten des Unternehmens, unterlassen wird.

ddt.10.b.4.  

Über welche Rechte und Mittel verfügt das Opfer einer sexuellen Belästigung?

Auf keinen Fall dürfen die Maßnahmen zur Unterbindung der sexuellen Belästigung zum Nachteil des Opfers der Belästigung getroffen werden.

Jede Anordnung oder jede Handlung zum Nachteil des Opfers der Belästigung und insbesondere jede Auflösung des Arbeitsvertrags des Opfers ist automatisch von Rechts wegen nichtig.

Wird sein Arbeitsvertrag aufgehoben, kann der Arbeitnehmer, der Opfer der Belästigung ist, innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen nach der Kündigungszustellung durch einfachen Antrag beim Präsidenten des im Eilverfahren urteilenden Arbeitsgerichts die Feststellung der Nichtigkeit der Entlassung und die Anordnung seiner Weiterbeschäftigung oder gegebenenfalls Wiedereingliederung in das Unternehmen beantragen.

Der Gleichstellungsbeauftragte oder – wenn kein solcher bestellt wurde – der Betriebsrat, falls ein solcher eingerichtet ist, sind dafür zuständig, über den Schutz der Belegschaft vor sexueller Belästigung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu wachen. Zu diesem Zweck kann er dem Arbeitgeber alle von ihm für notwendig gehaltenen vorbeugenden Maßnahmen vorschlagen.

Der Betriebsrat und der Gleichstellungsbeauftragte, sofern ein solcher bestellt wurde, sind befugt, dem Arbeitnehmer, der Opfer der sexuellen Belästigung ist, beizustehen und ihn zu beraten. Sie sind verpflichtet, Stillschweigen über die Umstände zu wahren, von denen sie in diesem Rahmen Kenntnis erlangen, es sei denn die Person, die Opfer dieser sexuellen Belästigung wurde, entbindet sie dieser Verpflichtung (mit Zustimmung, Erlaubnis der belästigten Person).

Der Arbeitnehmer, der Opfer einer sexuellen Belästigung ist, hat das Recht, sich bei den Besprechungen mit dem Arbeitgeber oder dessen Vertreter, die im Rahmen der Untersuchung des Falls sexueller Belästigung stattfinden, von einem Betriebsratsmitglied begleiten und unterstützen zu lassen.

 

 

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ddt.10.b.5.  

Kann der Arbeitnehmer, der Opfer einer sexuellen Belästigung ist, die weitere Erfüllung seines Arbeitsvertrags verweigern?

Der Arbeitnehmer, der Opfer einer sexuellen Belästigung ist, kann die weitere Erfüllung seines Arbeitsvertrags verweigern und den Arbeitsvertrag fristlos wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens kündigen und vom Arbeitgeber, dessen Fehlverhalten zu der fristlosen Kündigung geführt hat, Schadenersatz zu Lasten des Arbeitgebers verlangen.

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ddt.10.b.6.  

Hat ein Arbeitnehmer, der Opfer einer sexuellen Belästigung ist und seinen Arbeitsplatz kündigt, Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung?

Der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz kündigt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Ist diese von ihm ausgesprochene Kündigung aber die Folge einer sexuellen Belästigung, der der Arbeitnehmer zum Opfer gefallen ist, kann diesem jedoch vom Präsidenten des Arbeitsgerichts vorübergehend Arbeitslosenunterstützung zugesprochen werden.

Damit der Antrag auf vorläufige Gewährung von Arbeitslosenunterstützung erfolgreich ist, muss das Opfer zuvor einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht eingereicht haben, damit festgestellt wird, dass seine Kündigung wegen sexueller Belästigung aufgrund des Fehlverhaltens des Arbeitgebers gerechtfertigt war, der keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, damit die sexuelle Belästigung unterbunden wird.

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ddt.10.b.7.  

Wem obliegt die Beweislast im Falle von sexueller Belästigung?

Jede sexuelle Belästigung wird mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gleichgesetzt.

So muss das Opfer einer sexuellen Belästigung einen Anfangsbeweis erbringen, d. h. es genügt, dass es einen Sachverhalt nachweist, der die Vermutung zulässt, dass eine sexuelle Belästigung (etwa: Gesten oder Worte sexueller Natur, Berührungen usw.) vorliegt.

Allerdings reichen einfache Aussagen oder Behauptungen seitens des Opfers einer sexuellen Belästigung nicht aus. Das Opfer muss außerdem Beweise seiner Aussagen oder Behauptungen vorlegen (etwa: Zeugenaussagen oder Vorlage von Beweisstücken).

Handelt es sich bei dem Täter der sexuellen Belästigung nicht um den Arbeitgeber, muss das Opfer darüber hinaus den Nachweis erbringen, dass es den Arbeitgeber über die vom Täter begangene Belästigung informiert hatte und der Arbeitgeber nichts unternommen hat, damit die sexuelle Belästigung unterbunden wird.

Anschließend geht die Beweislast auf den Arbeitgeber über. Es obliegt dann dem Arbeitgeber, sich zu rechtfertigen und nachzuweisen, dass es keine sexuelle Belästigung gab oder dass er alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, damit die sexuelle Belästigung unterbunden wird.

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Letzte Aktualisierung : 15. Januar 2014 13:24:42 MEZ