ddt.5.d Die Nachtarbeit
- Was versteht man unter Nachtarbeit?
- Wie hoch ist die maximale Dauer der Nachtarbeit?
- Muss der Arbeitgeber die Nachtarbeitsstunden in ein besonderes Register eintragen?
- Dürfen junge Arbeitnehmer nachts arbeiten?
- Gibt es bei jungen Arbeitnehmern Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot?
- Dürfen schwangere Frauen nachts arbeiten?
- Welche Lohnzuschläge werden für Nachtarbeit gezahlt?
- Wie ist Nachtarbeit für Arbeitnehmer in der Gastronomie definiert?
ddt.5.d.1.
Was versteht man unter Nachtarbeit?
Definitionen
Das Arbeitsgesetzbuch definiert die Nachtzeit als den Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr.
Als Nachtarbeiter im Sinne des Gesetzes gilt:
- jeder Arbeitnehmer, der mindestens drei Stunden seiner täglichen Arbeitszeit in der Nachtzeit leistet,
- jeder Arbeitnehmer, der einen bestimmten, in einem Tarifvertrag oder einer anderen zwischen den Tarifpartnern landes- oder branchenweit getroffenen Vereinbarung festgelegten Teil seiner jährlichen Arbeitszeit in der Nachtzeit leistet, sofern dieser Teil ein Viertel der jährlich geleisteten Arbeitsstunden übersteigt.
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ddt.5.d.2.
Wie hoch ist die maximale Dauer der Nachtarbeit?
Die regelmäßige Arbeitszeit von Nachtarbeitern darf über einen Zeitraum von 7 Tagen im Durchschnitt höchstens 8 Stunden innerhalb von 24 Stunden betragen.
Nachtarbeiter mit Arbeitsplätzen, die mit besonderen Risiken oder einer großen körperlichen oder geistigen Anspannung verbunden sind, dürfen nicht mehr als 8 Stunden innerhalb einer Periode von 24 Stunden, während derer sie Nachtarbeit leisten, arbeiten.
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ddt.5.d.3.
Muss der Arbeitgeber die Nachtarbeitsstunden in ein besonderes Register eintragen?
Der Arbeitnehmer muss alle Verlängerungen der normalen Arbeitszeit, die an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen oder in der Nacht geleisteten Arbeitsstunden sowie die jeweils dafür bezahlten Vergütungen in ein besonderes Register oder in eine Kartei eintragen.
Dieses Register bzw. diese Kartei ist auf jede Anfrage eines Beamten der ITM vorzulegen.
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ddt.5.d.4.
Dürfen junge Arbeitnehmer nachts arbeiten?
Prinzipiell dürfen junge Arbeitnehmer (Jugendliche) nicht nachts beschäftigt werden.
Für junge Arbeitnehmer bedeutet Nachtarbeit Arbeit, die in einem Zeitraum von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden geleistet wird, der zwangsweise die Stunden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr einschließt.
In durchgehend arbeitenden Betrieben und Dienststellen ist Arbeit bis 22 Uhr abends gestattet.
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ddt.5.d.5.
Gibt es bei jungen Arbeitnehmern Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot?
Der Arbeitsminister kann schriftliche Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot für folgende Arbeiten erteilen, die im Rahmen einer offiziellen, von zuständigen öffentlichen Stellen organisierten und überwachten Berufsausbildung geleistet werden:
- im Gesundheitswesen;
- im Sozial- und Bildungsbereich;
- im Hotelgewerbe und in der Gastronomie für junge Arbeitnehmer mit Ausbildungsvertrag;
- im Rahmen der Streitkräfte;
- in der Bäcker- und Konditorbranche.
Im Hotelgewerbe und in der Gastronomie ist die Nachtarbeit bis 22 Uhr gestattet.
In jedem Fall ist Nachtarbeit zwischen Mitternacht und 4 Uhr untersagt.
In seinem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung muss der Arbeitgeber den Namen einer volljährigen Person angeben, die den jungen Arbeitnehmer überwacht.
Der Minister wird Ausnahmegenehmigungen nur erteilen, wenn objektive Gründe dies rechtfertigen und unter der Bedingung, dass dem jungen Arbeitnehmer binnen einer überschaubaren Frist von nicht mehr als 12 Tagen angemessene Ausgleichsruhezeiten zugestanden werden.
Die Dauer der Ausgleichsruhezeiten und die Frist, innerhalb der die Ruhezeit in Anspruch zu nehmen ist, werden durch eine diesbezügliche ministerielle Genehmigung festgelegt.
Außerdem dürfen die gewährten Ausnahmegenehmigungen Folgendes nicht beeinträchtigen:
- die Sicherheit und Gesundheit der jungen Arbeitnehmer;
- die Teilnahme der jungen Arbeitnehmer an der Berufsausbildung.
Vor ihrem etwaigen Nachtarbeitseinsatz und nachfolgend in regelmäßigen Zeitabständen sind die jungen Arbeitnehmer einer kostenlosen Prüfung ihrer Gesundheit und Fähigkeiten zu unterziehen, welche von der zuständigen Arbeitsmedizindienststelle durchgeführt wird.
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ddt.5.d.6.
Dürfen schwangere Frauen nachts arbeiten?
Schwangere Frauen können zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht zur Arbeit verpflichtet werden, wenn ein solches Verbot nach Ansicht des zuständigen Arbeitsmediziners aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen erforderlich ist.
Das gleiche gilt für stillende Frauen bis zur Vollendung des ersten Lebensjahrs des Kindes.
In diesem Fall muss die schwangere Frau die Freistellung von der Nachtarbeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen, der den Antrag an den zuständigen Arbeitsmediziner zur Stellungnahme weiterleitet.
Hält der Arbeitsmediziner eine Freistellung von der Nachtarbeit im Hinblick auf die Sicherheit oder die Gesundheit der schwangeren Frau für notwendig, muss der Arbeitgeber die schwangere oder stillende Frau während der gesamten für den Schutz ihrer Gesundheit oder Sicherheit erforderlichen Zeit zu ihrem früheren Arbeitslohn an einem Tagesarbeitsplatz beschäftigen.
Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die mögliche Lohndifferenz wegen der Umwandlung eines Nacht- in einen Tagesarbeitsplatz auslegen und sich diese anschließend von der Kranken-/ Mutterschaftsversicherung erstatten lassen.
Ist die Umwandlung in einen Tagesarbeitsplatz technisch und/oder objektiv unmöglich oder aus gewichtigen Gründen unzumutbar, muss der Arbeitgeber die schwangere oder stillende Frau mit Zustimmung des Arbeitsmediziners während der gesamten für den Schutz ihrer Gesundheit oder Sicherheit erforderlichen Zeit von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit hat die schwangere oder stillende Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das von der Kranken-/Mutterschaftsversicherung gezahlt wird.
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ddt.5.d.7.
Welche Lohnzuschläge werden für Nachtarbeit gezahlt?
In Unternehmen, in denen kein Tarifvertrag gilt, sind gesetzlich keine festen Lohnzuschläge für Nachtarbeit vorgeschrieben.
Nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse ist von einem Nachtzuschlag die Rede.
Tatsächlich wird darauf hingewiesen, dass Tarifverträge einen Nachtzuschlag in Höhe von mindestens 15 % des Arbeitslohns vorsehen müssen, ohne dass dieser Prozentsatz einen allgemein gültigen Wert darstellen würde.
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ddt.5.d.8.
Wie ist Nachtarbeit für Arbeitnehmer in der Gastronomie definiert?
Für Arbeitnehmer im Hotelgewerbe und in der Gastronomie gilt im Sinne des Gesetzes jegliche Arbeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr als Nachtarbeit. Für jede zwischen 1.00 und 6.00 Uhr geleistete Stunde Nachtarbeit wird ein Zuschlag von 25 % entweder in Form von Freizeitausgleich oder in bar gezahlt.
Nachtzuschläge sind unbeschränkt steuerfrei.
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