ddt.5.e Die Sonntagsarbeit
- Dürfen Arbeitnehmer sonntags arbeiten?
- Welche Arbeitnehmer sind vom Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen?
- Welche Arbeitskategorien sind vom Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen?
- Welche Unternehmenskategorien sind vom Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen?
- Für welche Unternehmen gelten Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder ministeriellen Entscheidung?
- Welche Lohnzuschläge werden für Sonntagsarbeit gezahlt?
- Darf ein Einzelhandelsgeschäft seine Arbeitnehmer am Sonntag arbeiten lassen?
ddt.5.e.1.
Dürfen Arbeitnehmer sonntags arbeiten?
Grundsätzlich verbietet das Arbeitsgesetzbuch Arbeitgebern, mit Arbeits- oder Ausbildungsvertrag beschäftigte Arbeitnehmer an Sonntagen von 0 bis 24 Uhr arbeiten zu lassen.
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- Rechtsgrundlage
ddt.5.e.2.
Welche Arbeitnehmer sind vom Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen?
Das Verbot der Sonntagsarbeit gilt nicht:
- für Reisende und Handelsvertreter, soweit sie ihre Arbeit außerhalb des Betriebs ausüben;
- für Arbeitnehmer in tatsächlicher Führungsposition;
- für leitende Angestellte, deren Anwesenheit im Unternehmen unabdingbar ist, um Betrieb und Überwachung zu gewährleisten;
- für Minister für Kultusangelegenheiten die an den Staat gebunden sind.
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- Rechtsgrundlage
ddt.5.e.3.
Welche Arbeitskategorien sind vom Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen?
Das Verbot der Sonntagsarbeit gilt nicht:
- für die Überwachung von Unternehmensräumlichkeiten;
- für Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten, die zur Fortführung des regelmäßigen Betriebs notwendig sind;
- für produktionsfremde Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme des regelmäßigen Betriebs am nächsten Tag abhängig ist;
- für Arbeiten, die notwendig sind, um die Verschlechterung von Rohstoffen oder Produkten zu verhindern;
- für dringliche Arbeiten, deren unverzügliche Ausführung notwendig ist, um Rettungsmaßnahmen zu organisieren, um unmittelbar drohende Schäden zu verhindern oder um eingetretene Schäden an Material, Einrichtungen oder Gebäuden des Betriebs zu beheben.
Diese zuletzt genannte Ausnahme betrifft nicht nur Arbeitnehmer des Unternehmens, bei dem dringende Arbeiten notwendig sind, sondern auch Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens, das für Rechnung des ersteren die Reparaturarbeiten durchführt.
Die vorgenannten Arbeiten sind am Sonntag nur erlaubt, wenn der regelmäßige Betrieb des Unternehmens deren Ausführung an einem anderen Wochentag nicht gestattet.
Der Unternehmensleiter muss die ITM und den Betriebsrat, sofern ein solcher eingerichtet ist, über die geplanten Arbeiten informieren und ihnen gleichzeitig eine Liste mit den am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmern, der Dauer ihrer Beschäftigung und der Art der durchgeführten oder durchzuführenden Arbeiten übermitteln.
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ddt.5.e.4.
Welche Unternehmenskategorien sind vom Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen?
Das Verbot der Sonntagsarbeit gilt nicht:
- für Familienunternehmen, in denen ausschließlich Verwandte in auf- und absteigender Linie, Brüder, Schwestern oder im gleichen Grade Verschwägerte des Arbeitgebers beschäftigt sind;
- für Hotels, Restaurants, Kantinen, Schankbetriebe und andere Einrichtungen, in denen Getränke serviert werden;
- für Apotheken, Drogerien und Geschäfte, die medizinische und chirurgische Instrumente führen;
- für Schaustellerbetriebe;
- für Landwirtschafts- und Weinbauunternehmen;
- für Schauspielunternehmen;
- für Beleuchtungsunternehmen, Wasserwerke und Energieversorger;
- für Transportunternehmen;
- für Unternehmen, die sich um die Behandlung oder stationäre Aufnahme von Kranken, Behinderten, Bedürftigen und Geisteskranken kümmern, für Fürsorgestellen, Kinderheime, Sanatorien, Erholungsheime, Altersheime, Ferienlager, Waisenhäuser und Internate;
- für Unternehmen, die häusliche Dienstleistungen erbringen;
- für Unternehmen, in denen die Arbeit naturgemäß weder unterbrochen noch verzögert werden kann.
Für die letzte Unternehmenskategorie sieht das Gesetz vor, dass eine Großherzogliche Verordnung die betreffenden Unternehmen bestimmt und die Art der Arbeiten spezifiziert, deren Ausführung am Sonntag gestattet ist.
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- Rechtsgrundlage
ddt.5.e.5.
Für welche Unternehmen gelten Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder ministeriellen Entscheidung?
Für Unternehmen, in denen die Arbeit in kontinuierlichem Schichtbetrieb organisiert ist, d.h. die rund um die Uhr und 7 Tage die Woche arbeiten, kann eine Betriebsvereinbarung unter den darin festgelegten Voraussetzungen und Modalitäten eine Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot gewähren. Dies erfolgt zum einen im Interesse einer besseren Ausnutzung von Produktionsanlagen sowie zum anderen im Interesse der Schaffung von mehr Arbeitsplätzen oder der Sicherung bestehender Arbeitsplätze.
Die Betriebsvereinbarung muss von einem bestimmten Unternehmen mit der Gesamtheit der auf nationaler Ebene vertretenen Gewerkschaftsorganisationen geschlossen werden, die das Personal in ihrem Anwendungsbereich vertreten, insoweit sie innerhalb des Hauptbetriebsrats des betreffenden Unternehmens oder, bei Unternehmen mit mehreren Betrieben, zumindest in einem der Hauptbetriebsräte des Unternehmens vertreten sind.
Diese Betriebsvereinbarung entfaltet dann die gleiche Wirkung wie der Tarifvertrag, an den sie gegebenenfalls gekoppelt ist.
Die Betriebsvereinbarung tritt allerdings erst in Kraft, wenn sie vom Arbeitsminister anerkannt worden ist, und verliert ihre Wirkung, falls die vom Arbeitsminister ergangene Anerkennung nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsminister zurückgezogen wird. Wenn mindestens eine oder die Gesamtheit der gewerkschaftlichen Organisationen ihre Zustimmung zum Abschluss der Betriebsvereinbarung verweigert, kann der Arbeitsminister eine Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot nach einem Referendum gewähren, d.h. nach vorheriger Konsultation der Gesamtheit des betroffenen Unternehmenspersonals. Das Unternehmenspersonal bekundet in diesem Fall seinen Willen unter der Kontrolle der ITM durch geheime Abstimmung.
Einem neu eröffneten Unternehmen kann der Arbeitsminister unter den Voraussetzungen, Modalitäten und für die Dauer, die er festlegt, eine Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot gewähren. Dies erfolgt im Interesse zum einen einer besseren Ausnutzung von Produktionsanlagen sowie zum anderen zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen oder zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze.
In durchgehend arbeitenden Unternehmen kann das in der Nacht vom Samstag zum Sonntag beschäftigte Team nur bis 6 Uhr am Sonntagmorgen zur Arbeit verpflichtet werden. Die Arbeiter dieses Teams genießen ab dieser Uhrzeit eine ununterbrochene Ruhezeit bis 6 Uhr am Montagmorgen.
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- Rechtsgrundlage
ddt.5.e.6.
Welche Lohnzuschläge werden für Sonntagsarbeit gezahlt?
Bei Sonntagsarbeit haben die Arbeitnehmer das Recht auf einen Lohnzuschlag von 70% für jede sonntags geleistete Arbeitsstunde.
Sonntagsarbeiter haben das Anrecht auf Ausgleichsruhezeit in Höhe :
- eines ganzen Tages, wenn sonntags mehr als vier Stunden gearbeitet wurde;
- eines halben Tages, wenn sonntags vier Stunden oder weniger gearbeitet wurde.
Wird Ausgleichsruhezeit gewährt, wird nur der Zuschlag von 70% fällig.
Zu beachten ist, dass, falls die Arbeit 4 Stunden nicht überschritten hat, die Ausgleichsruhezeit vor oder nach 13 Uhr gewährt werden muss und an diesem Tag die Arbeitszeit 5 Stunden nicht überschreiten darf.
Sind die sonntags geleisteten Arbeitsstunden gleichzeitig Überstunden, so sind dafür auch die entsprechenden Zuschläge zu zahlen.
Beispiele
Beispiel :
Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer arbeitet 4 Stunden am Sonntag, und diese Stunden sind zugleich Überstunden.
- Für den Arbeitnehmer, der keinen Anspruch auf Ausgleichsruhezeit hat, und für den Überstunden finanziell abgegolten werden gilt, dass der Arbeitnehmer Anspruch hat:
- auf Zahlung der 4 Stunden Sonntagsarbeit (100%);
- auf Zahlung des Sonntagsarbeitszuschlags (70 %);
- auf Zahlung des Überstundenzuschlags (40 %).
- Für den Arbeitnehmer, der Anspruch auf Ausgleichsruhezeit hat, und für den Überstunden finanziell abgegolten werden gilt,dass der Arbeitnehmer Anspruch hat:
- auf bezahlte Ausgleichsruhezeit (100 %) im Ausmaß eines Halbtages (4 Stunden für den Vollzeitarbeitnehmer);
- auf Zahlung des Sonntagsarbeitszuschlags (70 %);
- auf Zahlung des Überstundenzuschlags (40 %).
- Für den Arbeitnehmer, der Anspruch auf Ausgleichsruhezeit hat, und für den Überstunden mit Ausgleichsruhezeit abgegolten werden gilt, dass der Arbeitnehmer Anspruch hat:
- auf bezahlte Ausgleichsruhezeit (100 %) im Ausmaß eines Halbtages (4 Stunden für den Vollzeitarbeitnehmer);
- auf Zahlung des Sonntagsarbeitszuschlags (70 %);
- auf bezahlte Ruhezeit für 2 Stunden (0,5 oder 50% von 4 Stunden und nicht 1,5 von 4 Stunden).
Beispiele
Beispiel :
Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer arbeitet 2 Stunden am Sonntag, und diese Stunden sind zugleich Überstunden.
- Für den Arbeitnehmer, der Anspruch auf Ausgleichsruhezeit hat, und für den Überstunden abgegolten werden gilt, dass der Arbeitnehmer Anspruch hat:
- auf Ausgleichsruhezeit von einem halben Tag (4 Stunden), die aber nur im Umfang von 2 Stunden bezahlt wird;
- auf Zahlung des Sonntagsarbeitszuschlags (70 %);
- auf Zahlung des Überstundenzuschlags (40 %).
Beispiele
Beispiel :
Ein Arbeitnehmer, der für 10 Stunden pro Woche beschäftigt ist, arbeitet 4 Stunden am Sonntag, und diese Stunden sind zugleich Überstunden.
- Für den Arbeitnehmer, der Anspruch auf Ausgleichsruhezeit hat, und für den Überstunden abgegolten werden, gilt: der Arbeitnehmer hat Anspruch:
- auf Ausgleichsruhezeit von einem halben Tag (1 Stunde, da Teilzeit, = ¼ von 4 Stunden, da der Arbeitnehmer für ¼ von 40 Stunden, der Arbeitszeit des vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers beschäftigt ist);
- auf Zahlung des Sonntagsarbeitszuschlags (70 %);
- auf Zahlung des Überstundenzuschlags (40 %).
a) Was gilt für die jungen Arbeitnehmer?
Bei jungen Arbeitnehmern wird die Sonntagsarbeit mit einem Zuschlag von 100% vergütet.
b) Was gilt für Arbeitnehmer, die im Hotelgewerbe und in der Gastronomie beschäftigt sind?
Per Ausnahmegenehmigung gibt es bei Sonntagsarbeit in Hotels, Restaurants, Kantinen, Schankbetrieben und anderen Einrichtungen, in denen Getränke serviert werden (sowie in der Landwirtschaft und im Weinbau) kein Anrecht auf Lohnzuschlag.
In diesen Unternehmen hat der Arbeitnehmer bei Sonntagsarbeit ein Anrecht auf mindestens 2 bezahlte Urlaubstage zusätzlich zum Jahresurlaub, wenn er innerhalb eines Kalenderjahres an 20 Sonntagen arbeitet.
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- Rechtsgrundlage
ddt.5.e.7.
Darf ein Einzelhandelsgeschäft seine Arbeitnehmer am Sonntag arbeiten lassen?
Ein Einzelhandelsgeschäft darf seine Arbeitnehmer 4 Stunden am Sonntagmorgen zwischen 6 und 13 Uhr arbeiten lassen.
Eine Großherzogliche Verordnung kann entweder diese Möglichkeit untersagen oder, falls dies aufgrund besonderer Erfordernisse geboten ist, sie unter Berücksichtigung der während der normalen Arbeitszeit geltenden Vorschriften bis auf maximal 8 Stunden für höchstens 6 Sonntage pro Jahr verlängern.
Wenn die sonntägliche Schließung des Einzelhandelsgeschäfts aufgrund der Bedeutung der sonntags erzielten Verkaufszahlen des Geschäfts den Normalbetrieb gefährdet und es unmöglich ist, die Kundenbeziehungen in ausreichender Weise auf andere Wochentage zu verteilen, dann kann der Arbeitsminister in begründeten Fällen unter Berücksichtigung der während der normalen Arbeitszeit geltenden Vorschriften befristete oder unbefristete Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot gewähren. Diese Ausnahme kann ausschließlich Geschäften in von einer Großherzoglichen Verordnung zu bestimmenden Örtlichkeiten gewährt werden.
Im Fall einer außergewöhnlichen Öffnung bis spätestens 21 Uhr darf der Arbeitgeber eines solchen Geschäfts seine Arbeitnehmer nicht länger als jeweils 4 Stunden im erweiterten Zeitabschnitt arbeiten lassen, es sei denn, eine Großherzogliche Verordnung genehmigt eine Erweiterung der Arbeitszeit auf maximal acht Stunden für höchstens sechs Sonntage im Jahr.
Diese Großherzogliche Verordnung ist vom Arbeitsminister vorzuschlagen.
Wenn ein Einzelhandelsgeschäft seine Arbeitnehmer an jedem Sonntagmorgen arbeiten lassen will, muss der Arbeitgeber vorher den Betriebsrat um eine Stellungnahme bitten und eine Kopie dieser Stellungnahme an die ITM übermitteln.
