ddt.5.c Die Überstunden
- Was versteht man unter Überstunden?
- Wann darf der Arbeitgeber Überstunden vorsehen?
- Muss der Arbeitgeber die Überstunden in ein Register eintragen?
- Muss der Arbeitgeber ein Vorverfahren der Anzeige oder ministeriellen Genehmigung einhalten, um Überstunden anordnen zu können?
- Wie werden Überstunden entlohnt?
- Gilt der Überstundenzuschlag auch für Führungskräfte?
- Welche Höchstgrenze gilt für Überstunden?
- Kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichten?
ddt.5.c.1.
Was versteht man unter Überstunden?
Definitionen
Unter Überstunden sind grundsätzlich Arbeitsstunden zu verstehen, die über die gesetzlich festgelegte regelmäßige Tages- und Wochenarbeitszeit hinaus geleistet werden, d.h. 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, oder die über die von den Parteien festgelegte Arbeitszeit hinaus geleistet werden.
Die Leistung von Überstunden unterliegt strengen Regeln.
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ddt.5.c.2.
Wann darf der Arbeitgeber Überstunden vorsehen?
Überstunden können nur in folgenden Ausnahmefällen verlangt werden:
- um den Verlust leicht verderblicher Stoffe zu unterbinden oder um die Gefährdung des technischen Ergebnisses der Arbeit abzuwenden;
- um Sonderaufgaben zu erledigen, beispielsweise die Aufstellung von Inventaren oder Bilanzen, Fristen, Liquidationsarbeiten oder Rechnungsabschlüssen;
- in Sonderfällen, in denen das nationale Interesse dies erfordert, und bei Ereignissen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen;
- um auf einen Unfall oder eine drohende Unfallgefahr zu reagieren;
- im Falle von Notmaßnahmen, um eine ernsthafte Störung des laufenden Betriebs zu vermeiden.
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ddt.5.c.3.
Muss der Arbeitgeber die Überstunden in ein Register eintragen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein besonders Register zu führen, in das alle Verlängerungen der normalen Arbeitszeit, die an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen und in der Nacht geleisteten Arbeitsstunden sowie die diesbezügliche Vergütung einzutragen sind.
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ddt.5.c.4.
Muss der Arbeitgeber ein Vorverfahren der Anzeige oder ministeriellen Genehmigung einhalten, um Überstunden anordnen zu können?
a) Fälle, die ein Vorverfahren erfordern
In folgenden Fällen ist für Überstunden ein Vorverfahren erforderlich, bei dem eine Anzeige an oder eine Genehmigung durch den Arbeitsminister erforderlich ist;
- um den Verlust leicht verderblicher Stoffe zu unterbinden oder um die Gefährdung des technischen Ergebnisses der Arbeit abzuwenden;
- um Spezialarbeiten zu gestatten;
Beispiele
Erstellung von Inventaren oder Bilanzen, Fristen, Liquidationen und Rechnungsabschlüssen.
- in Sonderfällen, in denen das nationale Interesse dies erfordert, und bei Ereignissen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen.
Der Arbeitgeber bringt bei der Gewerbeaufsicht (Inspection du travail et des mines) einen begründeten Antrag mit Stellungnahme des Betriebsrats oder, falls ein solcher nicht eingerichtet ist, der betroffenen Arbeitnehmer ein.
Bei positiver Stellungnahme des Betriebsrats oder, falls dieser nicht eingerichtet ist, der betroffenen Arbeitnehmer gilt die Anzeige als Genehmigung, ohne dass es nötig ist, auf die ausdrückliche Entscheidung der ITM zu warten.
Bei negativer oder nicht eindeutiger Stellungnahme reicht eine Anzeige nicht aus, und die Leistung von Überstunden bedarf einer Genehmigung des Arbeitsministers, der auf der Grundlage der von der ITM und der ADEM erstellten Berichte entscheidet.
b) Fälle, die kein Vorverfahren erfordern
Eine Meldung oder Genehmigung ist jedoch nicht erforderlich bei:
- Arbeiten, mit denen auf einen Unfall oder eine drohende Unfallgefahr reagiert wird;
- Notmaßnahmen, um eine ernsthafte Störung des laufenden Betriebs zu vermeiden.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber die ITM unter Angabe der Gründe, die zur Leistung von Überstunden geführt haben, davon in Kenntnis setzen.
Falls sich jedoch die Überstunden zur Erfüllung der obengenannten Arbeiten über einen Zeitraum von mehr als 3 Tagen erstrecken, ist das vorgeschriebene Vorverfahren der Anzeige oder Genehmigung anzuwenden, und es muss eine Genehmigung beantragt werden.
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ddt.5.c.5.
Wie werden Überstunden entlohnt?
Die Leistung von Überstunden ist entweder mit Ausgleichruhezeit oder mit Lohnzuschlägen abzugelten.
a) Ausgleichruhezeit
Seit Einführung des einheitlichen Statuts werden Überstunden:
- entweder mit anderthalb Stunden Ausgleichsruhezeit pro geleisteter Überstunde entgolten;
- oder in gleicher Höhe auf einem Arbeitszeitkonto (CET) verbucht, dessen Modalitäten durch einen anwendbaren Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen zwischen Tarifpartnern festgelegt werden können.
b) Lohnzuschläge
Das Arbeitsgesetzbuch sieht nur zwei Fälle vor, in denen Überstunden bezahlt werden, und zwar:
- falls aufgrund der Betriebsorganisation die Erholung durch Ausgleichsruhezeit oder Verbuchung auf einem Arbeitszeitkonto im Umfang von anderthalb Stunden Ruhezeit pro geleisteter Überstunde nicht möglich ist; oder
- der Arbeitnehmer den Betrieb aus irgendeinem Grund verlässt, bevor er die geleisteten Überstunden ausgleichen konnte.
In beiden Fällen beträgt der Aufschlag 40%.
Die 140% sind zur Gänze steuerfrei. Was die Sozialabgaben betrifft, gibt es auch eine Ausnahme; der Satz dieser Abgaben kann auf der Internetseite des Centre commun de la sécurité sociale (ccss.lu) abgerufen werden.
Diese Vergütungsregelung für Überstunden gilt jedoch nicht für Arbeitnehmer in Führungspositionen.
Kurz zusammengefasst!
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Ausgleich |
1 Überstunde = 1,5 Stunden Ausgleich. |
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Verbuchung auf einem Arbeitszeitkonto (CET) |
1 Überstunde = 1,5 Stunden Ausgleich |
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Lohnzuschlag |
1 Überstunde = Lohn für normale Arbeitsstunde + 40% (normaler Stundenlohn = Monatslohn geteilt durch 173). |
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ddt.5.c.6.
Gilt der Überstundenzuschlag auch für Führungskräfte?
Nein.
Die Vergütungsregelung für Überstunden gilt nicht für Arbeitnehmer in Führungspositionen.
Definitionen
Als Führungskräfte gelten Arbeitnehmer, die folgende zwei Bedingungen zugleich erfüllen:
- Sie beziehen einen Lohn, der in Anbetracht der zur Erfüllung von Aufgaben notwendigen Zeit wesentlich höher ist als der der vom Tarifvertrag erfassten oder durch eine andere Form tarifgebundenen Arbeitnehmer.
- Dieser Lohn ist die Gegenleistung für die Ausübung einer tatsächlichen Leitungsbefugnis oder einer Aufgabe, die ihrer Art nach mit eindeutig bestimmter Befugnis, beträchtlicher Selbständigkeit bei der Arbeitsorganisation und beträchtlicher Freiheit bei der Arbeitszeit verbunden ist, und insbesondere mit dem Fehlen von Einschränkungen bei der Stundenplanung.
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ddt.5.c.7.
Welche Höchstgrenze gilt für Überstunden?
In keinem Fall dürfen mehr als 2 Überstunden pro Tag geleistet werden.
Die tägliche Gesamtarbeitszeit darf also 10 Stunden nicht überschreiten.
Diese Beschränkungen gelten allerdings nicht für Arbeiten, die angesichts eines Unfalls oder Notfalls geleistet werden.
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ddt.5.c.8.
Kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichten?
Befindet sich der Arbeitgeber in einer der Ausnahmesituationen, die den Rückgriff auf Überstunden gestatten, und hat er das Vorverfahren der Anzeige eingehalten oder gegebenenfalls eine ministerielle Genehmigung eingeholt, dann kann er von seinen Arbeitnehmern die Leistung von Überstunden verlangen.
Außer in Fällen höherer Gewalt oder bei Arbeiten angesichts eines vorliegenden oder unmittelbar drohenden Unfalls ist die Dauer der Überstunden strikt auf 2 Überstunden pro Tag beschränkt. Somit darf also die tägliche Gesamtarbeitszeit, einschließlich Überstunden, nicht 10 Stunden überschreiten.
Zu beachten ist jedoch, dass der Arbeitgeber nicht von allen seinen Arbeitnehmern die Leistung von Überstunden verlangen darf. So dürfen jugendliche Arbeitnehmer (Artikel L.344-10, prinzipielles Verbot ohne Ausnahme), schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen oder Auszubildende (Artikel L.336-1), teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (Artikel L.123-5) sowie Führungskräfte (Artikel L.162-8) nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet werden.
Ebenso kann ein Unternehmen, bei dem ein Leiharbeitnehmer zum Einsatz kommt, von diesem nicht die Leistung von Überstunden verlangen.
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