ddt.14.b Die rechtswidrige Überlassung von Arbeitskräften
- In welchem Fall ist die leihweise Überlassung von Arbeitskräften verboten?
- Welche Tätigkeiten sind nicht als verboten zu betrachten?
- Welche Folgen hat eine rechtswidrige Überlassung von Arbeitskräften für den Arbeitsvertrag?
- Welche Folgen hat eine rechtswidrige Überlassung von Arbeitskräften für die Entlohnung des Arbeitnehmers?
ddt.14.b.1.
In welchem Fall ist die leihweise Überlassung von Arbeitskräften verboten?
Die leihweise Überlassung von Arbeitskräften ist verboten, wenn sie von einem Arbeitgeber außerhalb der für die zeitweilige Überlassung von Arbeitskräften erfolgt und darin besteht, im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigte Arbeitnehmer Dritten zur Verfügung zu stellen, die diese verwenden und über sie einen Teil der administrativen und hierarchischen Gewalt ausüben, die normalerweise dem Arbeitgeber vorbehalten ist.
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ddt.14.b.2.
Welche Tätigkeiten sind nicht als verboten zu betrachten?
Nicht als verboten zu betrachten sind:
- die Tätigkeit von Einrichtungen, Vereinen oder Organisationen mit Rechtspersönlichkeit, die soziale Aufgaben erfüllen, wenn sie vom Arbeitsministerium zugelassen wurden;
Zu beachten: Stellen jedoch die mit der Kontrolle beauftragten Dienststellen fest, dass die Arbeitseinsätze oder die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften durch diese Dienste, Einrichtungen oder Organisationen zu finanziellen Bedingungen erfolgen, die den Rahmen der durch großherzogliche Verordnung festgelegten Bedingungen übersteigt, dann kann die ministerielle Zulassung widerrufen werden, und die betreffende Tätigkeit gilt als rechtswidrig.
- die Abstellung von Arbeitskräften durch Unternehmen, die überzählige Beschäftigte besitzen, zur vorübergehenden Verstärkung der ADEM-Mitarbeiterstäbe; und
- der Einsatz der Arbeitnehmer zu außerordentlichen Arbeiten im Gemeinwohl.
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ddt.14.b.3.
Welche Folgen hat eine rechtswidrige Überlassung von Arbeitskräften für den Arbeitsvertrag?
Zu beachten
Der Arbeitsvertrag, mit dem ein Arbeitnehmer eingestellt wurde, um einem Entleiher unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften zur Verfügung gestellt zu werden, ist nichtig.
In diesem Fall gelten Entleiher und Arbeitnehmer als durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab dem Beginn der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers aneinander gebunden.
Der Arbeitnehmer kann den Vertrag jedoch bis zum Ende des Leihverhältnisses bei dem Entleiher ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und ohne Verpflichtung zu einer Entschädigung fristlos kündigen.
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ddt.14.b.4.
Welche Folgen hat eine rechtswidrige Überlassung von Arbeitskräften für die Entlohnung des Arbeitnehmers?
Bei einer Verletzung von Bestimmungen über die zeitweilige Überlassung von Leiharbeitskräften haften der Entleiher und die Person, die den Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, solidarisch für die Zahlung der Vergütungen und der Nebenkosten, der Entschädigungsleistungen sowie der zugehörigen Sozialversicherungs- und Steuerverbindlichkeiten.
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