ddt.2.c Die Beschäftigung von Schülern und Studierenden außerhalb der Schulferien
- Kann ein Schüler/Studierender außerhalb der Schulferien eingestellt werden?
- Welche maximale Laufzeit hat dieser befristete Arbeitsvertrag (BAV)?
- Können Schüler/Studierende, die über einen befristeten Arbeitsvertrag (BAV) außerhalb der Schulferien beschäftigt sind, ab einem Alter von 15 Jahren beschäftigt werden?
- Welche Vergütung erhalten Schüler und Studierende mit einem befristeten Arbeitsvertrag (BAV)?
- Muss der Studierende oder Schüler in diesem Fall bei der Sozialversicherung angemeldet werden?
- Haben Studierende mit einem befristeten Arbeitsvertrag (BAV) Anspruch auf gesetzlichen Urlaub?
- Können Studierende mit einem befristeten Arbeitsvertrag von den gesetzlichen Feiertagen profitieren?
ddt.2.c.1.
Kann ein Schüler/Studierender außerhalb der Schulferien eingestellt werden?
Ja, aber nicht mit einem Vertrag für Schüler/Studierende.
Das Gesetz erlaubt es Schülern und Studierenden, einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, dessen wöchentliche Arbeitszeit über einen Referenzzeitraum von 4 Wochen oder einen Monat nicht mehr als durchschnittlich 15 Stunden betragen darf.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die im vorstehenden Absatz vorgesehene Begrenzung der Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden pro Woche nicht für die Beschäftigung von Schülern und Studierenden während der Schulferien gilt.
Demzufolge ist es während der Schulferien erlaubt einen Vertrag für Schüler und Studierende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden abzuschließen.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
- Formular
ddt.2.c.2.
Welche maximale Laufzeit hat dieser befristete Arbeitsvertrag (BAV)?
Diese befristeten Arbeitsverträge (BAV) können nacheinander mit dem gleichen Arbeitgeber - einschließlich Verlängerung - für maximal 60 Monate (5 Jahre) abgeschlossen werden.
Diese Verträge können mehr als zweimal verlängert werden, auch für eine Gesamtlaufzeit von über 24 Monaten, ohne als unbefristete Arbeitsverträge angesehen zu werden.
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
ddt.2.c.3.
Können Schüler/Studierende, die über einen befristeten Arbeitsvertrag (BAV) außerhalb der Schulferien beschäftigt sind, ab einem Alter von 15 Jahren beschäftigt werden?
Nein. Artikel 7 des Gesetzes vom 6. Februar 2009 über die Schulpflicht legt die vorgeschriebene Schulpflicht auf 12 Jahre fest. Die Schulpflicht gilt demnach derzeit von 4 bis 16 Jahren.
Während ein Schüler/Studierender, der über einen Vertrag für Schüler/Studierende während der Schulferien beschäftigt ist, ab einem Alter von 15 Jahren beschäftigt werden kann, dürfen Arbeitnehmer und Studierende, die über einen befristeten Arbeitsvertrag (BAV) außerhalb der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit beschäftigt sind, erst ab vollendetem sechzehnten Lebensjahr beschäftigt werden
Weitere Informationen
- Rechtsgrundlage
- Link
- Parlamentarisches Dokument
ddt.2.c.4.
Welche Vergütung erhalten Schüler und Studierende mit einem befristeten Arbeitsvertrag (BAV)?
Der vom Arbeitgeber zu zahlende Mindestlohn entspricht dem sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.
Weitere Informationen
ddt.2.c.5.
Muss der Studierende oder Schüler in diesem Fall bei der Sozialversicherung angemeldet werden?
Ja, der außerhalb der Schulferien über einen befristeten Arbeitsvertrag beschäftigte Schüler oder Studierende muss in Luxemburg ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet werden.
Weitere Informationen
- Link
ddt.2.c.6.
Haben Studierende mit einem befristeten Arbeitsvertrag (BAV) Anspruch auf gesetzlichen Urlaub?
Da das Gesetz es den Schülern und Studierenden ermöglicht einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, dessen wöchentliche Arbeitszeit über einen Referenzzeitraum von 4 Wochen oder einen Monat nicht mehr als durchschnittlich 15 Stunden betragen darf, haben letztere ebenso wie teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf gesetzlichen Urlaub gemäß Artikel L. 233-1 und fortfolgende des Arbeitsgesetzbuchs.
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ddt.2.c.7.
Können Studierende mit einem befristeten Arbeitsvertrag von den gesetzlichen Feiertagen profitieren?
Da das Gesetz es den Schülern und Studierenden ermöglicht einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, dessen wöchentliche Arbeitszeit über einen Referenzzeitraum von 4 Wochen oder einen Monat nicht mehr als durchschnittlich 15 Stunden betragen darf, können sie ebenso wie Teilzeitarbeitnehmer von den Rechten profitieren, die mit den gesetzlichen Feiertagen verbunden sind.
