Nom du site

  
  

Recherche :


ddt.8.a  Die Urlaubsregelungen auf einen Blick

ddt.8.a.1.  

Die Urlaubsregelungen auf einen Blick

Die gewöhnlichen Urlaube

ART DES URLAUBS

ANSPRUCHSBERECHTIGTE

DAUER

Bezahlter Jahresurlaub

Arbeitnehmer und Auszubildende

25 Tage

 

 

 

Zusätzlicher bezahlter Urlaub

Für behinderte Arbeitnehmer

Kriegsversehrte

Arbeitsunfallopfer

Behinderte (Arbeitnehmer mit einer körperlichen, geistigen, sensorischen, psychischen und/oder psychosozialen Behinderung

6 Tage

 

 

 

Zusätzlicher bezahlter Urlaub

für den Sektor Unter- und Übertagebau

Technisches Personal im Unter- und Übertagebau

3 Tage

 

 

 

Zusätzlicher bezahlter Jahresurlaub im Falle einer verkürzten wöchentlichen Ruhezeit

Arbeitnehmer und Auszubildende, die nicht in den Genuss einer ununterbrochenen wöchentlichen Ruhezeit von 44 Stunden gelangen

6 Tage

 

 

 

Gesetzliche Feiertage

Arbeitnehmer und Auszubildende

10 Tage

 

 

 

 

Sonderurlaub

Familiäres Ereignis

ANSPRUCHSBERECHTIGTE

DAUER

Einberufung zum Militärdienst

Arbeitnehmer und Auszubildende

1 Tag

 

 

 

Tod eines Verwandten 2. Grades (Großmutter, Großvater, Enkelin, Enkel, Schwester, Bruder, Stiefbruder, Stiefschwester) des Arbeitnehmers oder von dessen Ehe- oder Lebenspartner

Arbeitnehmer und Auszubildende

1 Tag

 

 

 

Heirat/Eintragung der Partnerschaft eines Kindes des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer und Auszubildende

2 Tage

 

 

 

Aufnahme eines Kindes von weniger als 16 Jahren im Hinblick auf eine Adoption desselben

Arbeitnehmer und Auszubildende

2 Tage

 

 

 

Geburt eines ehelichen/anerkannten unehelichen Kindes

 

Arbeitnehmer und Auszubildende

2 Tage

 

 

 

Wohnsitzwechsel

Arbeitnehmer und Auszubildende

2 Tage

 

 

 

Tod des Ehepartners/Lebenspartners oder eines Verwandten 1. Grades (Mutter, Vater, Tochter, Sohn, Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegertochter, Schwiegersohn) des Arbeitnehmers oder von dessen Ehe- oder Lebenspartner

 

Heirat/Eintragung der Partnerschaft des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer und Auszubildende

 

 

 

 

Arbeitnehmer und Auszubildende

3 Tage

 

 

 

 

6 Tage

 

Sonderurlaub

ART DES URLAUBS

ANSPRUCHSBERECHTIGTE

DAUER

Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmer und Auszubildende

-> pränataler Urlaub

 

 

8 Wochen à postnataler Urlaub: 8 Wochen (12 Wochen bei Stillen, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt)

 

 

 

Adoptionsurlaub

Personen, die ein oder mehrere Kind(er) adoptieren, die noch nicht für das erste Schuljahr der Primärschule zugelassen sind.

8 Wochen (Adoption mehrerer Kinder: 12 Wochen)

 

 

 

Elternurlaub

Eltern eines Kindes von weniger als 5 Jahren

6 Monate für Vollzeit-Urlaub (12 Monate für Teilzeit-Urlaub)

 

 

 

Urlaub aus familiären Gründen

Eltern eines Kindes von weniger als 15 Jahren

2 Tage pro Jahr und pro Kind

 

4 Tage für Arbeitnehmer mit Anspruch auf eine Sonderzulage

 

 

verlängerbar auf maximal 52 Wochen über eine Periode von 104 Wochen im Falle einer Schwersterkrankung des Kindes

 

 

 

Politikurlaub

Personen, die ein Mandat als Bürgermeister, Schöffe oder Gemeinderat ausüben.

 

zwischen 30 und 40 Stunden pro Woche

 

 

Personen, die ein Abgeordnetenmandat ausüben

(höchstens) 20 Stunden

 

 

 

Jugendurlaub

Arbeitnehmer

60 Tage, davon jeweils höchstens 20 Tage in einer 2-Jahres-Periode

 

 

 

Sporturlaub

  • Spitzensportler
  • Betreuungspersonal

12 Tage pro Jahr und Anspruchsberechtigten

 

  • Schieds- und Linienrichter

 

 

  • technische und verwaltungstechnische Führungskräfte

für Führungskräfte 25 Tage pro Jahr und Organisation, der sie angehören

 

 

 

Kultururlaub

Kulturschaffende, die ihre kulturelle Tätigkeit neben ihrer Berufstätigkeit ausüben

60 Tage, davon jeweils höchstens 20 Tage in einer 2-Jahres-Periode

 

 

 

Urlaub für Entwicklungshilfe

Sachverständige und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, die daneben eine andere berufliche Tätigkeit ausüben

6 Tage pro Jahr

 

 

 

Urlaub für Freiwillige von Brandschutz-, Hilfs- und Rettungsdiensten

Freiwillige, die Brandschutz-, Hilfs- und Rettungsdienste leisten

42 Tage, davon höchstens 7 Tage

pro Jahr

 

 

 

Bildungsurlaub für Vertreter

Betriebsratsmitglieder

Unternehmen mit 15 bis 50 Arbeitnehmernà 1 Woche für die Laufzeit des Mandats

 

 

 

 

 

Unternehmen mit 51 bis 150 Arbeitnehmern à 2 Wochen für die Laufzeit des Mandats

 

 

 

 

 

Unternehmen mit mehr als 150 Arbeitnehmern à 1 Woche pro Jahr

 

 

 

Individueller

Bildungsurlaub

Arbeitnehmer

80 Tage, davon 20 in einer Periode von 2 Jahren

 

 

 

Urlaub zur Suche einer

neuen Stelle

Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigte Arbeitnehmer

höchstens 6 Tage

 

 

 

Urlaub zur Ausübung eines Ehrenamts

Arbeitnehmer, der das Amt eines Mitglieds einer Berufskammer oder einer Sozialversicherungsanstalt/ eines Beisitzers beim Arbeitsgericht oder eines beisitzenden Versicherten oder beisitzenden Arbeitgebers der Sozialgerichtsbarkeiten und des Schiedsrats der Sozialversicherungen ausübt.

4 Stunden pro Versammlung oder Sitzung

 

 

 

Sprachurlaub

Arbeitnehmer, die per Arbeitsvertrag seit mindestens 6 Monaten an einen in Luxemburg ansässigen Arbeitgeber gebunden sind. Personen, die seit mindestens 6 Monaten eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit auf luxemburgischem Territorium ausüben.

200 Stunden über die berufliche Laufbahn verteilt

 

 

 

Urlaub zur

Sterbebegleitung

Arbeitnehmer, der einen Verwandten (ersten Grades in aufsteigender oder absteigender Linie oder zweiten Grades in Seitenlinie) oder einen Ehe- bzw. Lebenspartner haben, der an einer schweren Krankheit im Endstadium leidet, können einen Urlaub zur Sterbebegleitung beantragen.

5 Tage pro Fall und pro Jahr

 

 

 

 

Letzte Aktualisierung : 2. Januar 2018 11:09:56 MEZ