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ddt.8.j  Der unbezahlte Urlaub

ddt.8.j.1.  

Kann der Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nehmen ?

Der unbezahlte Urlaub aus persönlichen Motiven ist vom Gesetz nicht vorgesehen.

 

Definitionen

Der unbezahlte Urlaub ist gewöhnlich ein Urlaub von langer Dauer, der auf Initiative des Arbeitnehmers mit dem Einverständnis des Arbeitgebers genommen werden kann. Die Urlaubsdauer kann zwischen den beiden Parteien frei festgelegt werden.

In diesem Fall hat der Urlaub die Aussetzung des Arbeitsvertrags während der Urlaubsdauer zur Folge.

Die Aussetzung des Arbeitsvertrags bewirkt während der Aussetzungsdauer die Streichung der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Verpflichtungen, so die Verpflichtungen, eine Arbeit zu leisten und eine Arbeit auszuführen.

Sie bewirkt nach der Logik der vertraglichen Gegenseitigkeit den Wegfall des Lohns, der die Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit darstellt.

ddt.8.j.2.  

Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem unbezahlten Urlaub zwingen?

Nein, ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht für eine begrenzte Zeit zu einem unbezahlten Urlaub zwingen.

Eine derartige Verfügung beschränkt die Rechte des Arbeitnehmers, da sie ihm während der Dauer des unbezahlten Urlaubs seinen Lohn vorenthält.

Der Arbeitgeber kann auch keine Klausel in den Arbeitsvertrag aufnehmen, die es dem Arbeitnehmer vorschreibt, regelmäßig während eines Teils des Jahres unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Jegliche Klausel in einem Arbeitsvertrag, die einen unbezahlten Urlaub vorschreibt, ist nichtig und unwirksam.

In einem Urteil hat das Gericht es für illegal erklärt, dass vom Arbeitgeber während der Betriebsschließung ein unbezahlter Urlaub aufgezwungen wurde, und es hat klargestellt, dass der unbezahlte Urlaub, der dem Arbeitnehmer auf dessen ausdrücklichen Wunsch gewährt werden kann, eine vom allgemeinen Recht abweichende Maßnahme ist, die niemals vom Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgezwungen werden kann.

Außerdem hat das Gericht daran erinnert, dass jede Ausnahme von den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs, die zur Unabdingbarkeit des Rechts zählen, nur zugunsten des Arbeitnehmers erfolgen kann.

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Letzte Aktualisierung : 7. Januar 2014 14:04:53 MEZ