ddt.8.r Der Sprachurlaub
- Was versteht man unter Sprachurlaub?
- Wer hat Anspruch auf Sprachurlaub?
- Wie lange dauert der Sprachurlaub?
- Welche Bildungsmaßnahmen berechtigen zu einem Anspruch auf Sprachurlaub?
- Darf der Sprachurlaub auf den Jahresurlaub angerechnet werden?
- Welche Schritte sind zu unternehmen, um in den Genuss eines Sprachurlaubs zu kommen?
- Wer übernimmt die Vergütung für den Sprachurlaub?
ddt.8.r.1.
Was versteht man unter Sprachurlaub?
Der „Sprachurlaub“ zielt darauf ab, den Arbeitnehmern die Teilnahme an Sprachkursen zur Erlernung der luxemburgischen Sprache sowie die Vorbereitung auf und die Teilnahme an den entsprechenden Prüfungen im Rahmen einer Ausbildung zu ermöglichen.
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ddt.8.r.2.
Wer hat Anspruch auf Sprachurlaub?
Anspruch auf Sprachurlaub haben Arbeitnehmer, die üblicherweise an einem auf luxemburgischem Staatsgebiet gelegenen Arbeitsplatz beschäftigt sind, in einem aufrechten Dienstverhältnis zu einem im Großherzogtum Luxemburg niedergelassenen Arbeitgeber stehen eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten bei diesem Arbeitgeber aufzuweisen haben.
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ddt.8.r.3.
Wie lange dauert der Sprachurlaub?
Die Dauer des Sprachurlaubs darf insgesamt 200 Stunden nicht überschreiten.
Diese werden für jeden Anspruchsberechtigten im Laufe seiner Berufslaufbahn zwangsläufig in zwei Abschnitte von jeweils mindestens 80 bis höchstens 120 Stunden aufgeteilt.
Der Anspruch auf den zweiten Teil der Weiterbildung entsteht erst nach Erhalt des Abschlusszeugnisses oder einer anderen Erfolgsbescheinigung über den ersten Ausbildungsabschnitt.
Der Urlaub kann aufgeteilt werden, wobei die Mindestdauer eine halbe Stunde pro Tag beträgt.
Für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer werden die Urlaubstage anteilig berechnet.
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ddt.8.r.4.
Welche Bildungsmaßnahmen berechtigen zu einem Anspruch auf Sprachurlaub?
Förderungswürdig sind Kurse der luxemburgischen Sprache, die in Luxemburg oder im Ausland von folgenden Einrichtungen angeboten werden:
1. von den Einrichtungen, die das Statut einer öffentlichen oder privaten Schule besitzen, von den öffentlichen Behörden zugelassen sind und von diesen Behörden anerkannte Zeugnisse ausstellen;
2. von Berufskammern;
3. von Gemeinden;
4. von privaten Stiftungen, Personen und Vereinigungen, die über eine individuelle Zulassung des für die Bildung zuständigen Ministers verfügen;
5. von Ministerien, Verwaltungen und öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Dieser Urlaub kann nicht für Fortbildungen, die gemäß sonstigen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen sind und kofinanziert werden, gewährt werden, insbesondere nicht für Weiterbildungen im Rahmen eines Bildungsurlaubs für Betriebsräte.
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ddt.8.r.5.
Darf der Sprachurlaub auf den Jahresurlaub angerechnet werden?
Der Sprachurlaub darf nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, welcher sich aus dem Gesetz oder einer tarifvertraglichen oder individuellen Vereinbarung ergibt.
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ddt.8.r.6.
Welche Schritte sind zu unternehmen, um in den Genuss eines Sprachurlaubs zu kommen?
Der Sprachurlaub wird auf Antrag des Anspruchsberechtigten durch den für Arbeit zuständigen Minister bewilligt.
Die Urlaubsanfrage muss zwingend eine Stellungnahme des Arbeitgebers enthalten.
Bei negativer Stellungnahme des Arbeitgebers kann der Urlaub verschoben werden, wenn mit der sich aufgrund des Urlaubs ergebenden Abwesenheit das Risiko einer erheblich nachteiligen Auswirkung auf den Betrieb des Unternehmens oder auf die harmonische Abwicklung des bezahlten Jahresurlaubs des Personals verbunden ist.
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ddt.8.r.7.
Wer übernimmt die Vergütung für den Sprachurlaub?
Für jede Stunde Sprachurlaub wird eine Ausgleichsentschädigung in Höhe des durchschnittlichen Stundenlohns gezahlt (Berechnung wie beim Jahresurlaub), wobei jedoch das Vierfache des gesetzlich vorgeschriebenen sozialen Mindeststundenlohns für nicht qualifizierte Arbeiter nicht überschritten werden darf.
Diese Ausgleichsentschädigung wird vom Arbeitgeber bezahlt. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber den Betrag der Ausgleichsentschädigung sowie den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben aufgrund einer auf einem vorgefertigten Formular abgegebenen entsprechenden Erklärung.
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