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ddt.8.m  Der Jugendurlaub

ddt.8.m.1.  

Was versteht man unter Jugendurlaub?

Der Jugendurlaub ist ein Sonderurlaub mit dem Ziel der Förderung der Entwicklung von Aktivitäten zu Gunsten der Jugend auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.

Die Bewilligung des Jugendurlaubs soll es den Verantwortlichen für Jugendaktivitäten ermöglichen, Jugendliche an Praktika, Studientagungen oder -wochen, Schulungen, Sitzungen oder Begegnungen im In- und Ausland teilnehmen zu lassen, deren Programm durch den für Jugend zuständigen Minister gebilligt wurde.

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ddt.8.m.2.  

Wer hat Anspruch auf Jugendurlaub?

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf Jugendurlaub vorausgesetzt der Anspruchsberechtigte ist normalerweise an einem auf luxemburgischem Hoheitsgebiet gelegenen Arbeitsort beschäftigt und steht aufgrund eines Arbeitsvertrags im Dienstverhältnis zu einem rechtmäßig im Großherzogtum Luxemburg ansässigen und tätigen Unternehmen oder Verein.

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ddt.8.m.3.  

Wie lange dauert der Jugendurlaub ?

 

Der Jugendurlaub darf insgesamt nicht länger als 60 Tage dauern. Niemand darf einen Jugendurlaub von mehr als 20 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren in Anspruch nehmen.

Eine Aufteilung des Jugendurlaubs ist möglich, wobei jeder Teilurlaub mindestens 2 Tage betragen muss, es sei denn, es handelt sich um eine Folge von Schulungen, von denen jede einzelne nur einen Tag dauert.

Für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wird der Jugendurlaub anteilmäßig berechnet.

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ddt.8.m.4.  

Kann der Jugendurlaub auf den Jahresurlaub angerechnet werden?

Nein.

Die Dauer des Jugendurlaubs kann nicht auf den gesetzlich vorgeschriebenen oder durch Vereinbarung festgelegten Jahresurlaub angerechnet werden.

Achtung: Der Jugendurlaub kann nicht an den gesetzlichen Jahresurlaub oder an einen Krankenstand angehängt werden, wenn sich durch diese Kumulierung eine fortlaufende Fehlzeit von über 3 Wochen ergibt.

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ddt.8.m.5.  

Für welche Aktivitäten kann ein Jugendurlaub bewilligt werden?

Folgende Aktivitäten können für einen Jugendurlaub in Betracht gezogen werden:

a) Aus- und Fortbildungen für Betreuer von Jugendlichen;

b) Aus- und Fortbildungen für Leiter von Jugendbewegungen oder kulturellen und sportlichen Vereinigungen, sofern die Aus- und Fortbildungsaktivitäten im Wesentlichen auf Jugendliche ausgerichtet sind;

c) Organisation und Betreuung von Ausbildungslehrgängen oder pädagogischen Aktivitäten für Jugendliche.

Die im Rahmen der Jugendarbeit bewilligten Urlaubstage entsprechen der Dauer der Fortbildung.

Ein Antragsteller, der nicht Inhaber eines Hilfsbetreuerscheins (Brevet d'aide-animateur) oder eines Betreuerscheins (Brevet d'animateur) ist oder nicht über eine gleichwertige Qualifizierung verfügt, kann lediglich zwei Drittel der für die Jugendarbeit investierten Tage durch einen Jugendurlaub abdecken. In diesem Fall werden die in Betracht gezogenen Tagesbruchteile auf ganze Tage aufgerundet.

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Welche Schritte sind zur Beantragung eines Jugendurlaubs notwendig?

Anträge auf Bewilligung eines Jugendurlaubs sind vor Beginn des beantragten Urlaubs an das nationale Jugendwerk (Service national de la Jeunesse - SNJ) zu richten.

Das vorläufige Programm für die Aktivität ist dem Antrag beizufügen.

Die Entscheidung betreffend Bewilligung oder Ablehnung des Sonderurlaubs durch den für Jugend zuständigen Minister wird dem Antragsteller und seinem Arbeitgeber vor Beginn des beantragten Urlaubs mitgeteilt.

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Wer zahlt das Urlaubsgeld für den Jugendurlaub?

Die Dauer des Jugendurlaubs wird tatsächlich geleisteter Arbeitszeit gleichgestellt.

Die im Rahmen des Jugendurlaubs Beurlaubten erhalten für jeden Urlaubstag eine vom Arbeitgeber gezahlte Ausgleichsentschädigung in Höhe des durchschnittlichen Tageslohns (berechnet wie beim Jahresurlaub). Diese Entschädigung darf das Vierfache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer nicht überschreiten.

Der Arbeitgeber streckt die Ausgleichsentschädigung vor. Sie wird ihm vom Staat gegen Vorlage eines beim SNJ eingereichten Erstattungsantrags erstattet.

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ddt.8.m.8.  

Kann der Jugendurlaub vom Arbeitgeber verschoben werden ?

Der Sonderurlaub kann vom Arbeitgeber verschoben werden, wenn durch die beantragte Abwesenheit die Gefahr einer erheblichen Störung des ordnungsgemäßen Betriebs des Unternehmens oder der Urlaubsplanung des restlichen Personals besteht.

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Letzte Aktualisierung : 7. Januar 2014 14:28:17 MEZ