ddt.8.h Der individuelle Bildungsurlaub
- Was versteht man unter individuellem Bildungsurlaub?
- Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Welche Bedingungen sind zu erfüllen, um einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können?
- Welche Schritte sind zu unternehmen, um einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können?
- Was passiert bei einer ablehnenden Stellungnahme durch den Arbeitgeber?
- Was sind die Aufgaben der Beratenden Kommission?
- Für welche Schulungen kann ein Bildungsurlaub beantragt werden?
- Wie lange darf der Bildungsurlaub maximal dauern?
- Kann der Bildungsurlaub aufgeteilt werden?
- Wie wird die Anzahl der Tage des Urlaubs zur Weiterbildung ermittelt?
- Hat ein Teilzeitarbeitnehmer ebenfalls Anrecht auf einen Bildungsurlaub?
- Kann die Dauer des Bildungsurlaubs auf den Jahresurlaub angerechnet werden?
- Ist die Dauer des Bildungsurlaubs einer tatsächlichen Arbeitszeit gleichgestellt?
- Beziehen die Arbeitnehmer im Bildungsurlaub eine Vergütung?
- Welche Sanktionen gelten bei falschen oder unvollständigen Angaben?
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Was versteht man unter individuellem Bildungsurlaub?
Definitionen
Der individuelle Bildungsurlaub ist ein Sonderurlaub, im Folgenden „Bildungsurlaub“ genannt, der Arbeitnehmer, Selbständigen und Freiberuflern freie Zeit einräumt, um ihre Qualifikation abzuschließen, ihr Berufsleben neu auszurichten und ihre Kenntnisse anzupassen und zu verbessern.
Der Bildungsurlaub ermöglicht es somit den Anspruchsberechtigten, an Kursen teilzunehmen, sich auf Prüfungen vorbereiten und diese abzulegen, Arbeiten zu schreiben oder andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Schulung ausführen zu können, die in Luxemburg oder im Ausland von einem der folgenden Träger angeboten wird:
- durch die Institutionen, die das Statut einer öffentlichen oder privaten Schule besitzen, von den öffentlichen Behörden zugelassen sind und von diesen Behörden bestätigte Zeugnisse ausstellen;
- durch die Berufskammern;
- durch die einzeln für diesen Zweck vom Minister zugelassenen Vereinigungen.
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- Rechtsgrundlage
ddt.8.h.2.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Anspruch auf diesen Urlaub haben:
- Arbeitnehmer;
- Selbständige; und
- Freiberufler.
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ddt.8.h.3.
Welche Bedingungen sind zu erfüllen, um einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können?
(a) Bedingungen für Arbeitnehmer
Um Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, müssen Arbeitnehmer:
- normalerweise an einem Arbeitsplatz auf luxemburgischen Staatsgebiet beschäftigt sein;
- aufgrund eines Arbeitsvertrags bei einem Unternehmen oder einer Vereinigung mit rechtmäßigem Sitz und Geschäftstätigkeit im Großherzogtum Luxemburg beschäftigt sein; und
- zum Zeitpunkt des Antrags auf Urlaub eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten bei dem Arbeitgeber aufweisen, bei dem sie im Augenblick der Antragstellung im Beschäftigungsverhältnis stehen.
(b) Bedingungen für Selbständige und Freiberufler
Um Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, müssen Selbständige und Freiberufler:
- seit mindestens 2 Jahren in Luxemburg sozialversichert sein;
- ihren beruflichen Wohnsitz in Luxemburg haben; und
- auf luxemburgischen Staatsgebiet tätig sein.
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ddt.8.h.4.
Welche Schritte sind zu unternehmen, um einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können?
Der Anspruchsberechtigte muss beim Service de la formation professionnelle im Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (Ministère de l'Education nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse) einen entsprechenden Antrag einreichen.
Genauer gesagt, er muss das Antragsformular für die Gewährung eines Bildungsurlaubs ausfüllen, das man von der Website des Ministeriums herunterladen kann, und das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Belegen an folgende Adresse schicken:
Ministère de l’Education nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse
Service de la Formation professionnelle
Frau Joëlle Peiffer
29, rue Aldringen
L – 1118 Luxembourg
Das Antragsformular muss zwingend eine Stellungnahme des Arbeitgebers beinhalten.
Der Urlaub wird auf Antrag des Interessierten vom Minister gewährt.
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ddt.8.h.5.
Was passiert bei einer ablehnenden Stellungnahme durch den Arbeitgeber?
Bei negativer Stellungnahme des Arbeitgebers kann der Urlaub verschoben werden, wenn mit der sich aufgrund des Urlaubs ergebenden Abwesenheit das Risiko einer erheblich nachteiligen Auswirkung auf den Betrieb des Unternehmens oder auf die harmonische Abwicklung des bezahlten Jahresurlaubs des Personals verbunden ist.
Bei negativer Stellungnahme des Arbeitgebers wird der Urlaubsantrag der Beratenden Kommission vorgelegt, die ihre Stellungnahme zur Frist für einen Aufschub abgibt, wenn der Antragsteller seinen Urlaubsantrag aufrecht erhält.
Ein Urlaub kann einmal verschoben werden, wenn mit der sich aufgrund des Urlaubs ergebenden Abwesenheit das Risiko einer erheblich nachteiligen Auswirkung auf den Betrieb des Unternehmens oder auf die harmonische Abwicklung des bezahlten Jahresurlaubs des Personals verbunden ist.
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ddt.8.h.6.
Was sind die Aufgaben der Beratenden Kommission?
Aufgabe der Beratenden Kommission ist es:
- den Minister im Bereich Bildungsurlaub zu beraten;
- über die Urlaubsanträge von Selbständigen und Freiberuflern zu informieren;
- in Fällen von Rechtsstreitigkeiten, zu denen es bei der Durchführung des Gesetzes vom 24. Oktober 2007 zur Schaffung eines individuellen Bildungsurlaubs kommt, Stellung zu nehmen.
Die Kommission setzt sich zusammen aus:
- einem Vertreter des Ministeriums für Bildung als Vorsitzenden;
- einem Vertreter des Arbeitsministers;
- einem von der Handelskammer vorgeschlagenen Vertreter;
- einem von der Handwerkskammer vorgeschlagenen Vertreter;
- einem von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagenen Vertreter;
- einem von der Arbeitnehmerkammer vorgeschlagenen Vertreter.
Kontaktstelle :
Ministère de l'Education nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse
29, rue Aldringen
L-1118 - Luxemburg
Tel. : (+352) 247-85100
Fax : (+352) 247-85113
E-Mail: info@men.lu
Website: http://www.men.public.lu
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ddt.8.h.7.
Für welche Schulungen kann ein Bildungsurlaub beantragt werden?
Der Bildungsurlaub ermöglicht es den Arbeitnehmern, an Kursen teilzunehmen, sich auf Prüfungen vorbereiten und diese abzulegen, Arbeiten zu schreiben oder andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Schulung ausführen zu können, die in Luxemburg oder im Ausland von einem der folgenden Träger angeboten werden:
- durch die Institutionen, die das Statut einer öffentlichen oder privaten Schule besitzen, von den öffentlichen Behörden zugelassen sind und von diesen Behörden bestätigte Zeugnisse ausstellen;
Beispiele
- Gymnasien;
- Universitäten;
- Hochschulinstitute.
- von Berufskammern;
Beispiele
- CSL, Chambre des salariés (Arbeiterkammer);
- CC, Chambre de Commerce (Handelskammer);
- CDM, Handwerkskammer.
- durch die einzeln für diesen Zweck vom Minister zugelassenen Vereinigungen.
Der Bildungsurlaub kann nicht für Fortbildungen, die gemäß sonstigen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen sind und kofinanziert werden, gewährt werden, insbesondere nicht für solche, die Bestandteil eines Ausbildungsplans oder –projekts sind.
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ddt.8.h.8.
Wie lange darf der Bildungsurlaub maximal dauern?
(a) Gesamtdauer
Jedem Anspruchsberechtigten stehen in seinem Berufsleben höchstens 80 Tage Bildungsurlaub zu.
(b) Maximale Dauer pro Zeitraum von 2 Jahren
Innerhalb von 2 Jahren können maximal 20 Tage Bildungsurlaub genommen werden. Jede Zweijahresperiode beginnt mit dem Jahr, in dem erstmals Bildungsurlaub genommen wird.
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ddt.8.h.9.
Kann der Bildungsurlaub aufgeteilt werden?
Der Bildungsurlaub kann aufgeteilt werden, wobei der Mindestzeitraum jedoch einen Tag beträgt.
Für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer werden die Tage des Urlaubs zur Weiterbildung anteilig berechnet.
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ddt.8.h.10.
Wie wird die Anzahl der Tage des Urlaubs zur Weiterbildung ermittelt?
Die Gesamtzahl der Bildungsurlaubstage, auf die der Antragsteller Anspruch hat, hängt von der für die Fortbildung aufgewandten Stundenzahl ab.
Diese Stundenzahl wird entweder von der Ausbildungseinrichtung festgelegt oder auf der Grundlage der Stundenpläne der Schule oder des Ausbildungsinstituts bestimmt.
Die Anzahl der aufgewendeten Stunden wird in Arbeitstage umgerechnet, indem die Anzahl der Stunden durch 8 geteilt wird.
Die Anzahl der Urlaubstage wird berechnet, indem der dadurch erhaltene Quotient durch 3 geteilt wird. Das Ergebnis wird gegebenenfalls abgerundet.
Beispiele
Berechnung für eine Weiterbildung von 30 Stunden:
30: 8 = 3,75 Arbeitstage
3,75: 3 = 1,25 Tage Bildungsurlaub (gegebenenfalls abzurunden)
Eine Schulung von 30 Stunden berechtigt zu einem Tag Bildungsurlaub.
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ddt.8.h.11.
Hat ein Teilzeitarbeitnehmer ebenfalls Anrecht auf einen Bildungsurlaub?
Für Teilzeitarbeitnehmer werden die Tage des Urlaubs zur Weiterbildung anteilig zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit berechnet.
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ddt.8.h.12.
Kann die Dauer des Bildungsurlaubs auf den Jahresurlaub angerechnet werden?
Nein, die Dauer des Bildungsurlaubs kann nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.
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ddt.8.h.13.
Ist die Dauer des Bildungsurlaubs einer tatsächlichen Arbeitszeit gleichgestellt?
Ja, die Dauer des Bildungsurlaubs ist einer tatsächlichen Arbeitszeit gleichgestellt. Für die Dauer des Urlaubs bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über die Sozialversicherung und den Kündigungsschutz auf den Anspruchsberechtigten anwendbar.
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ddt.8.h.14.
Beziehen die Arbeitnehmer im Bildungsurlaub eine Vergütung?
a) Für die Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmer im Bildungsurlaub haben für jeden Urlaubstag Anspruch auf eine vom Arbeitgeber zu zahlende Ausgleichsvergütung.
Diese Vergütung entspricht der Höhe des täglichen Durchschnittslohns der letzten drei Monate vor Urlaubsbeginn. Der tägliche Durchschnittslohn wird ausgehend vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers berechnet. Man erhält ihn, indem man das Bruttogehalt inklusive Gehaltszulagen durch 173 Stunden teilt.
Kommt es während der für die Berechnung des Urlaubsgelds vorgesehenen Referenzperiode oder während des Urlaubs zu einer sich aus dem Gesetz, einem Tarifvertrag oder einem individuellen Arbeitsvertrag ergebenden endgültigen Gehaltserhöhung, muss diese für jeden Monat in der Berechnung des Urlaubsgelds berücksichtigt werden.
Dieses Urlaubsgeld darf jedoch das Vierfache des gesetzlich vorgeschriebenen sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer nicht überschreiten (7.994,36 €, zum Index 794,54).
Der Arbeitgeber lässt sich den Betrag des Urlaubsgelds und den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben erstatten. Zu diesem Zweck füllt er eine Erklärung aus, deren Form vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend festgelegt wird.
b) Für Selbständige oder Freiberufler
Selbständige und Freiberufler haben Anspruch auf eine Ausgleichsvergütung, die direkt vom Staat bezahlt wird. Sie wird auf der Grundlage des Einkommens berechnet, dass als letzte Beitragsbemessungsgrundlage für den Beitrag zur Rentenversicherung gedient hat. Sie darf das Vierfache des gesetzlich vorgeschriebenen sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer nicht überschreiten (7.994,36 €, zum Index 794,54).
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- Rechtsgrundlage
ddt.8.h.15.
Welche Sanktionen gelten bei falschen oder unvollständigen Angaben?
Gezahlte Ausgleichsvergütungen müssen umgehend zurückerstattet werden, wenn der Antragsteller sie durch wissentlich falsche Angaben erhalten hat. Des Weiteren muss der Anspruchsberechtigte Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz vom Tag der Zahlung bis zum Tag der Rückerstattung zahlen.
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