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ddt.8.i  Die Betriebsferien

ddt.8.i.1.  

Was versteht man unter Betriebsferien?

Es handelt sich um Betriebsferien, wenn der Arbeitgeber beschließt, sein Unternehmen für einen Jahresurlaub zu schließen.

Der Zeitraum der Betriebsferien muss in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern oder, falls vorhanden, den Betriebsräten festgelegt werden.

Der Zeitraum der Betriebsferien muss den Arbeitnehmern spätestens im Lauf des ersten Trimesters des entsprechenden Jahres mitgeteilt werden.

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ddt.8.i.2.  

Wie verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer noch keine Urlaubsansprüche erworben oder er seinen Urlaub um Zeitpunkt der Betriebsferien bereits ausgeschöpft hat?

Die Arbeitnehmer:

  • die zum Zeitpunkt, an dem das Unternehmen seine Tore für Betriebsferien in einer bestimmten Jahreszeit schließt, noch keinen Urlaubsanspruch erworben haben, weil sie noch keine drei Monate im Unternehmen gearbeitet haben;

oder

  • die zum Zeitpunkt, an dem das Unternehmen seine Tore für Betriebsferien schließt, nicht mehr genügend Urlaubstage haben, um den Zeitraum der Betriebsferien abzudecken;

haben Anrecht darauf, dass ihnen dieser Zeitraum der Betriebsferien zur Gänze als gesetzlicher Urlaub angerechnet und ihnen dieser Urlaub vergütet wird.

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Letzte Aktualisierung : 7. Januar 2014 14:11:59 MEZ