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ddt.17.d  Das Streikrecht

ddt.17.d.1.  

Was ist unter einem Streik zu verstehen?

 

Definitionen

Ein Streik ist eine kollektive und konzertierte Arbeitsniederlegung (im Allgemeinen mit Vorankündigung und zeitlich befristet) von Arbeitnehmern, die auf diese Weise versuchen, ihren Arbeitgeber zu zwingen, ihre arbeitsrechtlichen Forderungen zu erfüllen.

Die Tatsache, zum Beispiel, dass die Arbeit nach einer vom Gleichstellungsbeauftragten einberufenen Versammlung nicht wiederaufgenommen wird, ist nicht als echter Streik anzusehen, da es sich nicht um eine kollektive und konzertierte Arbeitsniederlegung handelt.

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ddt.17.d.2.  

Haben Arbeitnehmer ein Streikrecht?

Ja.

Das Streikrecht ist ein von der Verfassung und internationalen Übereinkommen garantiertes Grundrecht der Arbeitnehmer.

Allerdings ist das Streikrecht im Großherzogtum Luxemburg streng geregelt.

So muss vor jedem Streik das Office national de conciliation (ONC) angerufen werden.

Legt der Arbeitnehmer aufgrund eines arbeitsrechtlichen Streiks, zu dem rechtmäßig aufgerufen wurde, seine Arbeit nieder, stellt dies weder ein schwerwiegendes Fehlverhalten noch einen ernsthaften Kündigungsgrund dar.

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ddt.17.d.3.  

Dürfen Arbeitnehmer während der Geltungsdauer eines Tarifvertrags streiken?

Nein.

Während der Geltungsdauer eines Tarifvertrags oder einer untergeordneten Vereinbarung haben die Vertragsparteien alle Handlungen zu unterlassen, die imstande wären, die gutgläubige Erfüllung eines Tarifvertrags zu beeinträchtigen, wie etwa einen Streik.

Es wird dabei von einer Verpflichtung zum sozialen Frieden während der Geltungsdauer des Tarifvertrags gesprochen.

Voraussetzung für einen Streik ist daher, dass der Tarifvertrag gekündigt oder aufgelöst wurde, dass er abgelaufen ist oder dass kein Tarifvertrag anwendbar ist.

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ddt.17.d.4.  

Welches Verfahren muss befolgt werden, um streiken zu können?

Bevor es zu einem Streik kommt, müssen die kollektiven Arbeitsstreitigkeiten in Bezug auf die Arbeitsbedingungen sowie die Streitigkeiten in Bezug auf die Tarifverträge stets von der betreibenden Partei (im Prinzip von der Arbeitnehmergewerkschaft vor dem ONC ausgetragen werden.

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ddt.17.d.5.  

Stellt die Arbeitsniederlegung des Arbeitnehmers aufgrund eines Streiks einen Entlassungsgrund dar?

Nein.

Legt der Arbeitnehmer seine Arbeit aufgrund eines arbeitsrechtlichen Streiks, der rechtmäßig einberufen wurde, nieder, d. h. nach Ausschöpfung der Verfahren vor dem ONC, so stellt dies weder ein schwerwiegendes Fehlverhalten noch einen ernsthaften Kündigungsgrund dar.

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ddt.17.d.6.  

Sind Streiktage mit Tagen gleichzusetzen, an denen tatsächlich gearbeitet wird?

Ja.

Rechtmäßig einberufene Streiks, d. h. Streiks die nach Ausschöpfung der Verfahren vor dem ONC verkündet werden, stellen keine ungerechtfertigte Abwesenheit dar und werden den Tagen, an denen tatsächlich gearbeitet wurde, gleichgesetzt.

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ddt.17.d.7.  

Kann der Arbeitgeber beschließen, sein Unternehmen bei einem Streik zu schließen?

Der Arbeitgeber hat das Recht, eine sogenannte Aussperrung ("Lock-out") zu verhängen.

 

Definitionen

Aussperrung = Recht des Arbeitgebers, verschiedene Arbeitnehmer vorübergehend  von der Arbeit und  der Gehaltszahlung auszuschließen.

Mit der Schließung seines Unternehmens kann sich der Arbeitgeber gegen einen Streik verteidigen.

Allerdings sollte es dem Arbeitgeber nicht erlaubt sein, dieses Mittel anzuwenden, um seine Forderungen durchzusetzen zu können.

Auf jeden Fall müssen die Bedingungen in Bezug auf das Streikrecht erfüllt sein, damit der Arbeitgeber sein Recht, eine Aussperrung zu verhängen, ausüben kann, d. h. das vorherige Verfahren vor dem ONC muss eingehalten worden sein und es darf keinen Tarifvertrag geben.

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Letzte Aktualisierung : 5. Juli 2016 10:56:29 MESZ