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Gipser und Fassadenmacher (Stuckateur)

Der obligatorische Kollektivurlaub wird durch den Tarifvertrag der Gipser und Fassadenmacher festgelegt:

Sommer

Der Sommerkollektivurlaub beginnt am letzten Samstag im Juli und dauert minimum 14 Arbeitstage.

 

2012

Samstag, den 28. Juli 2012 einschliesslich bis zum
Sonntag, den 19. August 2012 einschliesslich

Letzter Arbeitstag: Freitag, den 27. Juli 2012 -
mögliche Wiederaufnahme der Arbeiten: Montag, den 20. August 2012

Es gibt keine Möglichkeit für eine Ausnahmegenehmigung. Der Kollektivurlaub muss ohne Ausnahme angewandt werden.

Im Prinzip sind alle Betriebe von den Bauferien betroffen, welche eine Handelsermächtigung (autorisation d'établissement) für folgende Bereiche haben:

  • Plafonneur-façadier - Gipser und Fassadenmacher (Stuckateur)

(Die vorstehende Übersetzung dient nur zur Hilfestellung, bindend ist immer der französiche Text, welcher in der Handelsermächtigung geschrieben steht)

Sollte ein Unternehmen mehrere Handelsermächtigungen (autorisation d’établissement) besitzen, wovon einige an den Kollektivurlaub gebunden sind und andere nicht, so sind Arbeiten, welche unter die Handelsermächtigungen die an den Kollektivurlaub gebunden sind fallen, untersagt.

Z.B. Ein Unternehmen hat die Handelsermächtigungen als Bauunternehmer « entrepreneur de construction », Gipser und Fassadenmacher « plafonneur-façadier » und Schreiner « menuisier ». In diesem Fall darf diese Firma nur Schreinerarbeiten durchführen und die Arbeiten, welche unter die beiden anderen Handelsermächtigungen fallen, nicht.

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