Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikmonteure, Monteure von Kälteanlagen
1. Gibt es die Möglichkeit einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung in dieser Branche ?
2. Was ist genau unter "Pannendienst, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten zu verstehen?
3. Kann ein Luxemburger Unternehmen während des Kollektivurlaubes im Ausland arbeiten ?
4. Haben Kälteanlageninstallateure die Möglichkeit den Kollektivurlaub nicht einhalten zu müssen?
Bei einer Kontrolle, müssen die vorstehenden Fälle bestätigt werden. Der Arbeitgeber muss selbst entscheiden, ob die von ihm beabsichtigten Arbeiten unter einen dieser 3 Punkte fallen oder nicht.
Eine schriftliche Genehmigung seitens der Gewerbeaufsicht kann nicht erteilt werden, da es im Tarifvertrag nicht vorgesehen ist. Es nützt auch nichts, das für den Hoch- und Tiefbau vorgesehene Formular einzureichen, da dieses Formular nicht für dieses Gewerk gültig ist.
Die Unterzeichner des Tarifvertrages sind der Auffassung, dass Installateure Instandhaltungsarbeiten, Reparaturarbeiten und Pannendienst in Schulgebäuden (oder schulähnlichen Gebäuden) durchführen können. Dies gilt auch für Baustellen für welche Firmen der Hoch- und Tiefbaubranche bereits eine Ausnahmegenehmigung seitens der Ad-hoc-Kommission des Hoch- und Tiefbau erhalten haben.
2. Was ist genau unter "Pannendienst, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten zu verstehen?
3. Kann ein Luxemburger Unternehmen während des Kollektivurlaubes im Ausland arbeiten ?
4. Haben Kälteanlageninstallateure die Möglichkeit den Kollektivurlaub nicht einhalten zu müssen?
1. Gibt es die Möglichkeit einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung in dieser Branche ?
NEIN! Die einzige Ausnahme besteht darin, dass, mit Einverständnis des Betriebsauschusses, oder falls kein Betriebsausschuss vorhanden der betroffenen Arbeiter, folgende Arbeiten durchgeführt werden können:- Pannendienst
- Instandhaltungsarbeiten
- Reparaturarbeiten
Bei einer Kontrolle, müssen die vorstehenden Fälle bestätigt werden. Der Arbeitgeber muss selbst entscheiden, ob die von ihm beabsichtigten Arbeiten unter einen dieser 3 Punkte fallen oder nicht.
Eine schriftliche Genehmigung seitens der Gewerbeaufsicht kann nicht erteilt werden, da es im Tarifvertrag nicht vorgesehen ist. Es nützt auch nichts, das für den Hoch- und Tiefbau vorgesehene Formular einzureichen, da dieses Formular nicht für dieses Gewerk gültig ist.
Die Unterzeichner des Tarifvertrages sind der Auffassung, dass Installateure Instandhaltungsarbeiten, Reparaturarbeiten und Pannendienst in Schulgebäuden (oder schulähnlichen Gebäuden) durchführen können. Dies gilt auch für Baustellen für welche Firmen der Hoch- und Tiefbaubranche bereits eine Ausnahmegenehmigung seitens der Ad-hoc-Kommission des Hoch- und Tiefbau erhalten haben.

