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Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikmonteure, Monteure von Kälteanlagen

1. Gibt es die Möglichkeit einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung in dieser Branche ?

2. Was ist genau unter "Pannendienst, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten zu verstehen?

3. Kann ein Luxemburger Unternehmen während des Kollektivurlaubes im Ausland arbeiten ?

4. Haben Kälteanlageninstallateure die Möglichkeit den Kollektivurlaub nicht einhalten zu müssen?



1. Gibt es die Möglichkeit einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung in dieser Branche ?

NEIN! Die einzige Ausnahme besteht darin, dass, mit Einverständnis des Betriebsauschusses, oder falls kein Betriebsausschuss vorhanden der betroffenen Arbeiter, folgende Arbeiten durchgeführt werden können:
  • Pannendienst
  • Instandhaltungsarbeiten
  • Reparaturarbeiten

Bei einer Kontrolle, müssen die vorstehenden Fälle bestätigt werden. Der Arbeitgeber muss selbst entscheiden, ob die von ihm beabsichtigten Arbeiten unter einen dieser 3 Punkte fallen oder nicht.

Eine schriftliche Genehmigung seitens der Gewerbeaufsicht kann nicht erteilt werden, da es im Tarifvertrag nicht vorgesehen ist. Es nützt auch nichts, das für den Hoch- und Tiefbau vorgesehene Formular einzureichen, da dieses Formular nicht für dieses Gewerk gültig ist.

Die Unterzeichner des Tarifvertrages sind der Auffassung, dass Installateure Instandhaltungsarbeiten, Reparaturarbeiten und Pannendienst in Schulgebäuden (oder schulähnlichen Gebäuden) durchführen können. Dies gilt auch für Baustellen für welche Firmen der Hoch- und Tiefbaubranche bereits eine Ausnahmegenehmigung seitens der Ad-hoc-Kommission des Hoch- und Tiefbau erhalten haben.

2. Was ist genau unter "Pannendienst, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten zu verstehen?

Seitens der Föderation der Installateure von sanitärischen und klimatischen Ausstattungen (F.I.E.S.C.), ist eine Renovierung nicht unter "Reparaturarbeiten" einzuordnen da die Arbeiten geplant werden könenn und kein dringlicher Charakter besteht, im Gegensatzu zu einer Reparatur. Die durch die Abweichung anvisierten Pannenhilfs-, Reparatur- und sogar Wartungsarbeiten sind Arbeiten, die dringend eine unmittelbare Intervention eines Installateurs erfordern, ohne das Ende des Kollektivurlaubes abwarten zu können (z.B.: die Reparatur einer Rohrbruchs). Die Abweichung darf keineswegs dem Installateur erlauben, tägliche Arbeiten zu verwirklichen, die keinen dringlichen Charakter bekleiden, und die seit langem geplant werden können.

3. Kann ein Luxemburger Unternehmen während des Kollektivurlaubes im Ausland arbeiten ?

JA! Der Tarifvertrag sieht in seinem 2. Artikel vor, dass nur die luxemburgischen oder ausländischen Unternehmen, welche auf dem Territorium des Grossherzugtums Luxemburg arbeiten unter den Anwendungsbereich fallen.

4. Haben Kälteanlageninstallateure die Möglichkeit den Kollektivurlaub nicht einhalten zu müssen?

Alle Unternehmen, die über eine Handelsermächtigung als Kältetechnikerinstallateur (installateur frigoriste) verfügen, können von der Möglichkeit profitieren, den Kollektivurlaub nicht respektieren zu müssen. In anderen Wörtern profitieren alle Installateure der Heizung-Sanitär-Branche, die auch über eine solche Handelsermächtigung verfügen, ebenfalls von der Möglichkeit, vom Kollektivurlaub abzuweichen (Interpretation des F.I.E.S.C.).

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