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Hoch- und Tiefbau

1. Welches ist die Prozedur um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten ?

2. Ein Unternehmen hat eine schriftliche Ausnahmegenehmigung bekommen, für wen oder was ist dieses gültig ?

3. Müssen Metallbauunternehmer (autorisation d'établissement: entrepreneur de constructions métalliques) auch den Kollektivurlaub einhalten ?

4. Kann ein Luxemburger Unternehmen während des Kollektivurlaubes im Ausland arbeiten ?

5. Was ist, wenn ein Arbeiter seinen Urlaub wegen Krankheit nicht in Anspruch nehmen konnte ?

6. Was ist, wenn ein Arbeiter während des Jahres eingestellt wurde und nicht genügend Urlaubstage hat ?

7. Müssen Landschaftsunternehmer (entrepreneur paysagistes) auch den Kollektivurlaub einhalten ?

8. Meine Firma hat eine Handelsermächtigung als Landschaftsunternehmer, was versteht man unter "conception et aménagement d'espaces verts" (Entwicklung und Einrichtung von Grünflächen) ?

9. Kann die Einverständniserklärung des Betriebsausschusses oder der betroffenen Arbeiter die schriftliche Ausnahmegenehmigung der Ad-hoc-Kommission ersetzen, bzw. kann man damit den offiziellen Kollektivurlaub verlegen ?

10. Muss ein Bauunternehmer der Fertighäuser aufrichtet sich an den obligaten Kollektivurlaub halten ?

11. Kann der Kollektivurlaub verlängert werden ?



1. Welches ist die Prozedur um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten ?

Folgende Bedingungen sind im Tarifvertrag festgehalten:
  • eine Ausnahmegenehmigung wird nur für Reparaturarbeiten in Schulen, Reparatur- und Umbauarbeiten in Fabriken, während dem Stillstand der Produktion, sowie für andere, als von der Kommission für dringend anerkannte Arbeiten erteilt werden;
  • der Antrag muss 30 Tage vor Beginn des Kollektivurlaubes eingehen;
  • er muss an das Gewerbeaufsichtsamt (z.H. des Sekretariats der Spezialkommission) sowie an die Gewerkschaften OGB-L und LCGB geschickt werden;
  • er muss die Stellungnahme des Betriebsauschusses, oder falls kein Betriebsausschuss vorhanden ist, die Stellungnahmen der betroffenen Arbeiter, beinhalten;
  • er muss die Anzahl der betroffenen Arbeiter (welche Freiwillige sein müssen), die Baustelle auf der gearbeitet wird, das Anfangsdatum und die Dauer der Arbeiten beinhalten.
Eine Ausnahmegenehmigung kann nur erteilt werden, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Ist ein Antrag fehlerhaft, so riskiert er dadurch nicht genehmigt zu werden !

Motivationsschreiben der Auftraggeber können vorteilhaft sein.

Die Ad-hoc-Kommission stellt den Antragstellern ein spezielles Formular " Antrag auf Genehmigung einer Ausnahmegenehmigung zum Kollektivurlaub" zur Verfügung. Sollte nicht klar sein ob das Unternehmen den Kollektivurlaub anwenden muss, so soll am Besten eine Kopie der Handelsermächtigung (Autorisation d'établissement) dabei liegen.

2. Ein Unternehmen hat eine schriftliche Ausnahmegenehmigung bekommen, für wen oder was ist dieses gültig ?

Eine Ausnahmegenehmigung ist immer auf verschiedene Punkte limitiert, z.B. Baustelle, Arbeiten, Arbeitstage, ...

Diese Ausnahmegenehmigung gilt nur für die antragstellende Firma, welche als Adressat auf der Ausnahmegenehmigung steht. Eventuelle Sub- oder Nachunternehmer müssen einen eigenen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahmegenehmigung formgerecht einreichen.

Die erhaltene Genehmigung kann nicht auf andere Baustellen oder Arbeiten ausgedehnt werden. Desweiteren muss sie sichtbar auf der Baustelle angebracht werden.

3. Müssen Metallbauunternehmer (autorisation d'établissement: entrepreneur de constructions métalliques) auch den Kollektivurlaub einhalten ?

NEIN! Den unterzeichnenden Parteien nach fallen Metallbauunternehmer nicht unter den Anwendungsbereich des Tarifvertrages "Hoch- und Tiefbau".

4. Kann ein Luxemburger Unternehmen während des Kollektivurlaubes im Ausland arbeiten ?

NEIN! Der Tarifvertrag ist auch anwendbar auf Arbeiter welche ins Ausland entsandt werden. Sie müssen daher auch den obligatorischen Kollektivurlaub einhalten. Eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch erteilt werden. Der Antrag muss den Bedingungen wie oben entsprechen.

5. Was ist, wenn ein Arbeiter seinen Urlaub wegen Krankheit nicht in Anspruch nehmen konnte ?

Urlaub, der wegen Krankheit (durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt) nicht genommen wird, ist außerhalb des Kollektivurlaubes zu nehmen. Ausser wenn die betrieblichen Verhältnisse es nicht anders zulassen, geschieht dies nach Wunsch des Arbeiters.

6. Was ist, wenn ein Arbeiter während des Jahres eingestellt wurde und nicht genügend Urlaubstage hat ?

Laut Artikel 10 des Gesetzes vom 22. April 1966 betreffend den jährlichen bezahlten Urlaub hat ein Angestellter, welcher noch keinen Urlaubsanspruch oder noch nicht genug Urlaub hat, Anrecht auf legalen Urlaub, sollte das Unternehmen einem Kollektivurlaub unterlegen.

Die Modalitäten eines eventuell unbezahlten Urlaubes sind durch ein beidseitiges Einverständnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festzuhalten. Der Kollektivurlaub muss eingehalten werden, und dieses Argument gilt nicht als gerechtfertigt um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Um einem eventuellen Gehaltsverlust vorzubeugen, kann der Arbeiter Überstunden ableisten, welche Ihm dann in Freizeit vergütet werden. So kann der Arbeiter für jede gearbeitete Überstunde, jeweils anderthalb Stunden bekommen.

Z.B. 4 Samstage zu je 8 Stunden gearbeitet = 6 Freizeittage

Um von dieser Möglichkeit zu profitieren, muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Genehmigung von Überstunden einreichen.

7. Müssen Landschaftsunternehmer (entrepreneur paysagistes) auch den Kollektivurlaub einhalten ?

NEIN! Den unterzeichnenden Parteien nach fallen diese Unternehmer nicht unter den Anwendungsbereich des Tarifvertrages "Hoch- und Tiefbau", betreffend den obligatorischen Kollektivurlaub.


8. Meine Firma hat eine Handelsermächtigung als Landschaftsunternehmer, was versteht man unter "conception et aménagement d'espaces verts" (Entwicklung und Einrichtung von Grünflächen) ?

Dies ist eine generelle Antwort auf die Frage und gilt nicht nur für den Zeitraum vom Kollektivurlaub sondern auch für das ganze Jahr.

Darunter versteht man Arbeiten, die für die Instandsetzung und Wertschöpfung der Gärten und anderer Grünflächen notwendig sind, was insbesondere die Verwirklichung von Aussenmauern, das Herstellen von Betonplatten für Unterstände, die Verlegung von Aussenpflastersteinen oder Fliesen, die Mastverlegung und andere Gitter, das Errichten von Wasserbehältern - beziehungsweise die Anlage von natürlichen Schwimmbecken sowie das Anbringen von Bänken und Aussenspielanlagen.

Einzig die Arbeiten, welche eine Baugenehmigung benötigen und die einem Gebäude zu Wohnungszwecken zuzuordnen sind, sind verboten. Es handelt sich insbesondere um Veranden, Terrassen, angrenzende Treppen und Mauern, usw.

Quelle: Mittelstands- und Tourismusministerieum

9. Kann die Einverständniserklärung des Betriebsausschusses oder der betroffenen Arbeiter die schriftliche Ausnahmegenehmigung der Ad-hoc-Kommission ersetzen, bzw. kann man damit den offiziellen Kollektivurlaub verlegen ?

Nein ! Der Arbeitgeber kann den obligatorischen Kollektivurlaub nicht verlegen, weder selbstständig, noch mit der Einverständniserklärung des Betriebsauschusses oder der betroffenen Arbeiter. Der Kollektivurlaub muss strikt so eingehalten werden, wie er durch den Tarifvertrag festgelegt wird. Der Arbeitgeber kann nur arbeiten, wenn er im Besitz einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung ist.

Zum Beispiel: Sollte der Kollektivurlaub für den Zeitraum vom 22. Dezember bis zum Mittwoch, 9. Januar festgelegt sein, so ist es nicht möglich bereits am Montag, den 7. Januar die Arbeiten wieder aufzunehmen. Auch wenn der Betriebsauschuss sein Einverständnis gegeben hat, ist die schriftliche Genehmigung erforderlich.

Jedoch kann der obligatorische Kollektivurlaub verlängert werden. Die Bestimmungen diesbezüglich sind im Artikel 25.3.3. des Tarifvertrages festgehalten.

10. Muss ein Bauunternehmer der Fertighäuser aufrichtet sich an den obligaten Kollektivurlaub halten ?

Ja! Die Kommission ist der Meinung, dass diese Arbeiten und das Aufrichten von Fertighäusern unter den obligaten Kollektivurlaub fallen und somit nicht erlaubt sind.

11. Kann der Kollektivurlaub verlängert werden ?

Der Artikel N° 25.3.3 des Tarifvertrages des Hoch- und Tiefbau sieht, unter folgenden Bedingungen, eine Möglichkeit vor den Kollektivurlaub zu verlängern:
  • Funktion und Organisation des Unternehmens dürfen nicht beeinträchtig werden;
  • Die Verlängerung unterliegt dem Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsausschuss, bzw dem Arbeitern wenn kein Betriebsausschuss besteht;
  • Die Verlängerung kann an eine ganze Gruppe oder das ganze Unternehmen erteilt werden;
  • Um die Zeit der Verlängerung zu bekommen, kann entweder eine 9. Arbeitsstunden an einen Arbeitstag hinzukommen oder es kann an einem Samstag gearbeitet werden. Diese Entscheidung unterliegt dem Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsausschuss, bzw dem Arbeitern wenn kein Betriebsausschuss besteht;
  • Die Anfrage einer Verlängerung muss bis zum 31. März jeden Jahres durch den Betriebssausschuss oder die Arbeiter (sollte kein Betriebssausschuss bestehen) an den Arbeitgeber gerichtet werden;
  • Der Zeitplan, wann die Ersatzarbeitsstunden gearbeitet werden, muss bis zum 1. Juni auf den Baustellen aushängen. Desweiteren ist eine Kopie an die Gewerbeaufischt, die Gewerkschaften und die zentrale Stelle für soziale Sicherheit (Centre Commun de sécurité sociale) zu schicken.
Die Ersatzarbeitsstunden in diesem Zeitplan geben kein Anrecht auf Lohnerhöhung für Überstunden.

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